Comeback der Indexmiete?

PNN: Entsprechende Verträge meist in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt.Dem Comeback der Indexmietverträge auch im privaten Bereich widmeten PNN und Tagesspiegel vom 1. August einen Artikel. Eine Indexmiete koppele die Höhe der Miete an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Grundlage für die Berechnung sei der Verbraucherpreis-Index (VPI) des Statistischen Bundesamts, der als Basis für die Inflationsrate diene. Der Index messe, wie sich die Preise aller Waren und Dienstleistungen durchschnittlich entwickeln, die private Haushalte kaufen. Wenn der VPI steige, dann auch die Kaltmiete. Die Vertragsparteien können mit einer Indexmiete die Mietpreisbremse umgehen, die die Preiserhöhung in vielen deutschen Städten deckele.

„Das Instrument schafft Transparenz und verhindert Streitigkeiten, die anfallen, wenn der Mietspiegel als Grundlage herangezogen wird“, so Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Vermieterverbands Haus und Grund in München. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund kritisiere, Mieter müssten sich bei gleichbleibend steigender Inflation mit massiven Mieterhöhungen auseinandersetzen. „Steigen die an, hat das auch Auswirkungen auf den Mietspiegel, was wiederum Mieter betrifft, die einen normalen Mietvertrag haben.“

München gehöre zu den Städten, in denen ein signifikanter Anteil der Mietverträge auf dem Inflationsindex beruhe. Bei den nach eigenen Angaben rund 420 000 Wohneinheiten, die Haus und Grund vertrete, seien es mittlerweile 60 Prozent, schätze Stürzer. Exakte Zahlen für ganz Deutschland lägen nicht vor. Belegt sei lediglich, dass Indexmietverträge in einzelnen Märkten häufiger vertreten seien, nach Angaben der Verbände meist in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt.