Nach Angaben des GdW habe der Koalitionsausschuss angekündigt, den nationalen CO₂‑Preis im Jahr 2027 stabil zu halten.

Damit solle der bisherige Preiskorridor fortgeführt und ein sprunghafter Anstieg vermieden werden. Hintergrund sei die Verschiebung des europäischen Emissionshandelssystems ETS II auf das Jahr 2028. Der GdW begrüße diese Entscheidung ausdrücklich als Signal für mehr Planungssicherheit in einer ohnehin herausfordernden Transformationsphase.
GdW‑Präsident Axel Gedaschko erklärte, ein deutlicher Preissprung im Jahr 2027 hätte für Wohnungsunternehmen und Mieterinnen und Mieter erhebliche zusätzliche Belastungen bedeutet. Ohne die Stabilisierung hätte die Übergangsregelung im Brennstoffemissionshandelsgesetz bereits 2027 zu CO₂‑Preisen von bis zu 85 Euro pro Tonne führen können, bevor diese mit Start des ETS II voraussichtlich wieder gesunken wären. Einen solchen energiepolitischen Zick‑Zack‑Kurs gelte es zu vermeiden, da Investitionsentscheidungen im Gebäudebestand oft über Zeiträume von 20 bis 40 Jahren getroffen würden.
Der GdW betonte zugleich, dass die Stabilisierung des CO₂‑Preises nicht dazu führen dürfe, notwendige Investitionen aufzuschieben. Vielmehr brauche es weiterhin einen praxisnahen und verlässlichen CO₂‑Minderungspfad, der Quartierslösungen, Fernwärme, hybride Systeme und technologieoffene Ansätze berücksichtige. Klimaschutz bleibe aus Sicht der sozial orientierten Wohnungswirtschaft ein zentrales Ziel, müsse jedoch stets mit Investitionsfähigkeit und bezahlbarem Wohnen zusammengedacht werden.
DMB: Kosten fair verteilen und Mietende wirksam schützen
Der Deutsche Mieterbund blickt parallel auf die mietrechtlichen Regelungen im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das im Bundeskabinett beraten wird. DMB‑Präsidentin Melanie Weber‑Moritz begrüßte, dass Bundesjustizministerin Hubig sich für einen starken Mieterschutz einsetze. Der Gesetzentwurf sehe vor, Mieterinnen und Mieter künftig besser vor unwirtschaftlichen Kosten zu schützen.
Positiv bewertete der DMB insbesondere die geplante hälftige Aufteilung zentraler Kostenbestandteile zwischen Vermietenden und Mietenden. Dazu zählten der CO₂‑Preis, Mehrkosten aus der sogenannten Biogastreppe sowie künftig auch Gasnetzentgelte. Eine pauschale 50/50‑Aufteilung des CO₂‑Preises bei neu eingebauten fossilen Heizungen stelle für die Mehrheit der Mietenden eine Verbesserung dar, da diese bislang im Durchschnitt rund 70 Prozent der CO₂‑Kosten trügen. Auch die Abschaffung der bisherigen komplexen Zehn‑Stufen‑Regelung könne Abrechnungen transparenter machen.
Aus Sicht des DMB setze die geplante Kostenverteilung zudem klare Anreize für Vermietende, sich gegen neue fossile Heizungen und für klimafreundliche Alternativen zu entscheiden. Gleiches gelte für die Beteiligung der Vermietenden an steigenden Gasnetzentgelten, die künftig einen immer größeren Anteil der Heizkosten ausmachen dürften.
Kritisch merkte der DMB jedoch an, dass die geplante hälftige Kostenaufteilung bei der Biogastreppe derzeit nur bis zu einem Biogasanteil von 30 Prozent vorgesehen sei. Bei höheren Anteilen würden Mietende weiterhin allein belastet. Diese Begrenzung sollte nach Auffassung des Mieterbundes aufgehoben werden. Zudem wies der DMB darauf hin, dass es in sehr ineffizienten Gebäuden trotz 50/50‑Regelung zu Mehrbelastungen kommen könne. Grundsätzlich halte der Verband daher daran fest, dass der CO₂‑Preis vollständig von den Vermietenden getragen werden sollte, da diese die Investitionsentscheidungen träfen.
Gemeinsames Ziel, unterschiedliche Schwerpunkte
Sowohl GdW als auch DMB betonten, dass die Transformation des Gebäudesektors nur gelingen könne, wenn Klimaschutz, wirtschaftliche Tragfähigkeit und soziale Aspekte miteinander in Einklang gebracht würden. Während der GdW vor allem Planungssicherheit und Investitionsverlässlichkeit hervorhob, setzte der DMB den Fokus auf Fairness und wirksamen Mieterschutz.
Der Mieterbund bekräftigte zudem seine Forderung nach einem sozial gestaffelten Heizkostendeckel, um Haushalte mit niedrigen Einkommen vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Bereits heute sei rund ein Drittel der Haushalte durch Wohnkosten überlastet. Eine wirksame Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes müsse daher sicherstellen, dass Klimaschutzmaßnahmen nicht zu sozialen Verwerfungen führten.
Insgesamt zeige sich: Die Stabilisierung des CO₂‑Preises werde von der Wohnungswirtschaft als wichtiges Signal gewertet, während der weitere Gesetzgebungsprozess beim Gebäudemodernisierungsgesetz darüber entscheiden werde, ob Klimaziele, Investitionen und soziale Balance dauerhaft zusammengeführt werden können.








