GdW: „Weiterer Schritt in Richtung bezahlbarer Wohnraum“
2020 wird der Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft für selbstgenutzten Wohnraum durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse über das KfW-Darlehensprogramm mit einer Million Euro und bis 2030 mit fünf Millionen Euro erleichtert. Das berichtete der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Mit den insgesamt sechs Millionen Euro solle ein gezielter Anreiz sowohl für die Neugründung als auch die Beteiligung an einer bestehenden Genossenschaft gesetzt und damit die Sicherung von dauerhaftem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden.
Die Förderung werde auf Antrag in Höhe von 15 Prozent für ein Darlehen gewährt. Der dafür vorgesehene maximale Darlehnsbetrag werde demnach auf 100.000 Euro aufgestockt und alle bisherigen Einkommensgrenzen entfallen. Förderfähig sei allerdings nur die Nutzung einer Wohnung in der Genossenschaft im Neubau oder Bestand zur Selbstnutzung.
Zusätzlich stellen die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag zur Erarbeitung eines Konzepts, einschließlich einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des neuen Programms „Dach- und Fassadenbegrünung, Waldgärten und Urban Gardening“ im Rahmen des Programms „Grün in der Stadtentwicklung“, 500.000 Euro bereit.
Der Abgeordnete Klaus Mindrup, Mitglied des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen im Deutschen Bundestag und Genossenschaftsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion, merkte an: „Das ‚Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile‘ ist ein wichtiger Einstieg in die weitere Förderung der Genossenschaften. Diese Verbesserung wird hoffentlich zu steigenden Antragszahlen bei den Darlehensprogrammen führen. Das Programm sollte nun so ausgestaltet werden, dass die Bundesländer es zusätzlich aufstocken können.“
Bernhard Daldrup, Sprecher des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen im Deutschen Bundestag: „Die kurzfristige Aufnahme des ‚Wohneigentumsprogramms Genossenschaftsanteile‘ im Bundeshaushalt ist starkes Zeichen für alle Genossenschaften in Deutschland.“ Klaus-Dieter Gröhler, der für die Unionsfraktion im Haushaltsausschuss sitzt, erklärt die Vorteile der neuen Regelung: „Dadurch wird es sowohl reizvoller, eine Genossenschaft neu zu gründen, als auch sich an einer bestehenden Genossenschaft zu beteiligen. Die Menschen brauchen dauerhaften und bezahlbaren Wohnraum, sie brauchen ein zu Hause. Dafür arbeiten wir in der Unionsfraktion. Die Umsetzung dieser Maßnahmen übernimmt die KfW im Rahmen des bestehenden ‚Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile‘.“ Der Bund stelle vorerst sechs Millionen Euro bereit. Die näheren Förderkriterien werden durch das Bundesministerium noch erarbeitet, heißt es.
Quellen: GdW, CDU/CSU-Bundestagsfraktion