Bundestag hat Gebäudeenergiegesetz verabschiedet

Wohnungswirtschaft begrüßt Novellierungen, fordert aber weitere Erleichterungen für die Wohnungswirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetze (GEG) beschlossen. Dem vorausgegangen waren lange Verhandlungen. Für die Wohnungswirtschaft ist das Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein großer Erfolg: „Endlich ist platziert, dass es ein ‚Weiter so’ nicht geben kann und wird, wenn die Klimaziele im Gebäudesektor wirtschaftlich und sozialverträglich erreicht werden sollen“, schreibt der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) dazu. Das GEG wird voraussichtlich am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Folgende Aspekte wurden in das GEG aufgenommen:

  • Mit einer Innovationsklausel wird ermöglicht, dass mehrere zu sanierende Gebäude in einer Quartierssicht zusammen nachgewiesen werden können und Einzelgebäude dabei einen Spielraum beim Wärmeschutz erhalten.
  • Ebenso wird es durch die Innovationsklausel möglich, dass Einzelgebäude im Neubau und bei Sanierung im Bestand nach ihrem Treibhausgasausstoß nachgewiesen werden. Dabei wird explizit auf die Anrechenbarkeit synthetischer Energieträger hingewiesen.
  • Photovoltaikanlagen können auf die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Neubau (für Wärme) angerechnet und insgesamt besser berücksichtigt werden.
  • Die Nutzung von Biogas wird angerechnet, in KWK- wie in Brennwertnutzung.
  • Die Bundesregierung wird verpflichtet, über die Ergebnisse von Forschungsprojekten zu Methodiken zur ökobilanziellen Bewertung zu berichten. Und sie muss prüfen, auf welche Weise und in welchem Umfang synthetisch erzeugte Energieträger bei der Erfüllung der Anforderungen Berücksichtigung finden können.

Auch für die über den Mindestanforderungen liegende Primärenergieeinsparung beziehungsweise Treibhausgasminderung beim Neubau oder Sanierung bestehen auf Basis des neuen GEG mehr wirtschaftliche Möglichkeiten als zuvor, so der BBU.

Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die vielen positiven Ansätze im GEG, insbesondere die vorgesehene Innovationsklausel und die geplante Stärkung lokaler Photovoltaikanlagen durch die Abschaffung des Photovoltaik-Deckels. Damit seien zahlreiche Forderungen der Wohnungswirtschaft umgesetzt worden, heißt es in einer GdW-Mitteilung. „Das Gebäudeenergiegesetz ist wegweisend für das energieeffiziente und klimaschützende Bauen und Sanieren. Es enthält wichtige Ansätze für eine urbane Energiewende und ist ein erster Meilenstein auf dem Weg zu sinnvollen Klimaschutz-Maßnahmen im Gebäudebereich“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Für die Wohnungswirtschaft und ihre Bemühungen um das Erreichen der Klimaziele sei das GEG ein Erfolg.

BBU Und GdW mahnen jedoch weitere Novellierungen an, etwa beim Mieterstromgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie im Steuerrecht, damit die Vermieter die Energiewende gebäude- und sektorübergreifend denken können und die Dekarbonisierung der Energieversorgung vorantreiben können. Diese Regelungen seien „in ihrer jetzigen Form wenig geeignet, eine urbane Energiewende zum Nutzen aller Mieter voranzutreiben“.

Mehr zum Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier. http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2553/255322.html

Quellen: BBU, GdW, Deutscher Bundestag