Bundesregierung will Reform des Mietspiegels noch 2020 beschließen

Ein besserer Schutz der Mieter vor Mieterhöhungen rücke näher, kündigt die Berliner Zeitung an.

Die Bundesregierung wolle den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts noch im Dezember beschließen und dann Bundestag und Bundesrat zur Beratung zuleiten. Mietspiegel gäben Auskunft über die ortsübliche Miete einer Wohnung je nach Lage, Baualter, Größe und Ausstattung, führt die Zeitung aus. Vermietern diene der Mietspiegel dazu, eine Mieterhöhung zu begründen. Mieter könnten wiederum überprüfen, ob die Mieterhöhung berechtigt sei. Durch die geplante Reform solle die Bedeutung sogenannter qualifizierter Mietspiegel gestärkt werden, die nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und von der Stadt sowie den Mieter- und Vermieterverbänden anerkannt würden.

Der Deutsche Mieterbund begrüße, dass nun einheitliche Vorgaben zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln gemacht werden sollen, so die Berliner Zeitung. Da Mietspiegel die Mieterhöhungsmöglichkeiten im Bestand und die Höhe der Neuvertragsmiete begrenzten, seien sie gerade in den nachgefragten Städten von Vermietern mit hohen Renditeerwartungen oft gerichtlich angegriffen worden. „Dieser unsäglichen Praxis muss endlich ein Ende gesetzt werden“, fordere Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten.

Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe vom 4. Dezember 2020