Bundesregierung hat Wohn- und Mietenpaket beschlossen

Verlängerung der Mietpreisbremse und Schaffung von Wohnraum: Verschiedene Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass Wohnen bezahlbar bleibt.

Mit einer Reihe von Mitteln möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dass die Mieten in Deutschland bezahlbar bleiben und dass zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket hat der Koalitionsausschuss am vergangenen Sonntag beschlossen. Als „weiteren Meilenstein in der Wohnungspolitik der Bundesregierung“ bezeichnete Innenminister Horst Seehofer (CSU) das Paket.

Demnach sollen die Regelungen der Mietpreisbremse um fünf weitere Jahre verlängert werden. Zu viel gezahlte Miete soll auch rückwirkend für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können, sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt. Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wiederum werde von vier auf sechs Jahre verlängert. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts werde bis Jahresende vorgelegt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums.

Begrenzt werden solle weiterhin die Möglichkeit zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung ebenfalls bis Ende des Jahres vorlegen. Zudem sollen Menschen, die Wohnraum zur Selbstnutzung erwerben, entlastet werden, indem die Erwerbsnebenkosten deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen. Verbesserungen seien auch bei der Wohnungsbauprämie geplant. Derzeit sei eine Evaluation dazu in Arbeit.

Bei der Mobilisierung des Baulandes werden die Regelungen der neu gefassten BImA-Verbilligungsrichtlinie, die Kommunen beim Erwerb von Liegenschaften unter anderem mittels Kaufpreisnachlässen unterstützt, auch auf die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) übertragen. Mit der Deutschen Bahn AG sollen darüber hinaus Gespräche über die Mobilisierung weiterer Grundstücksflächen aus ihrem unmittelbaren Besitz geführt werden.

Soweit im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2020 finanzielle Spielräume entstehen, sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen insbesondere für den preiswerten Mietwohnungsneubau zur Verfügung gestellt werden, um Revitalisierungshürden zu mindern.

Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die energetische Gebäudesanierung würden weiter im Rahmen des Klimakabinetts beraten, so das Bundesinnenministerium. Über die konkreten Maßnahmen und deren Finanzierungsvolumen werde im Gesamtkontext aller Klimaschutzmaßnahmen entschieden.

Auf Grundlage der Handlungsempfehlungen der Baulandkommission schließlich werde die Bundesregierung bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken sollen verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Ein weiterer Schwerpunkt solle der ländliche Raum sein. So solle die Außengebietsentwicklung erleichtert und eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um den Bedürfnissen des ländlichen Raums besser zu entsprechen (Verlängerung § 13b BauGB).

Das Maßnahmenpaket von Union und SPD wird jedoch nicht nur positiv aufgenommen. Kritik gibt es beispielsweise von Seiten des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Mit ihren Maßnahmen zur Mobilisierung von Bauland bringt die Bundesregierung einige Verbesserungen für mehr Mietwohnungsbau auf den Weg, für die sich die Wohnungswirtschaft in den vergangenen Wochen stark gemacht hat. Deutlich getrübt wird das positive Bild der Beschlüsse aber von weiteren Verschärfungen im Mietrecht, die nicht zu mehr bezahlbarem Wohnen führen werden, sondern nur zu mehr Verunsicherung und Belastungen im Mieter-Vermieter-Verhältnis“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko am Montag. Zwar begrüße er die Entscheidung der Koalitionspartner, die Regelungen der neu gefassten Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auch auf die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zu übertragen ebenso wie die Pläne für zusätzliche Mittel für den Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen. „Die guten Maßnahmen im Bereich Bauen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die GroKo mit weiteren Verschärfungen im Mietrecht massiv über das Ziel hinausschießt und die Zukunftsfähigkeit des Mietens und Wohnens in Deutschland aufs Spiel setzt“, kritisierte Gedaschko. Eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums beim Mietspiegel sei eine bewusste Manipulation bei der Abbildung der Marktsituation. Dies werde letztlich dem Wohnungsmarkt und den Mietern sowie Vermietern nur schaden, statt für mehr bezahlbares Wohnen zu sorgen. Zudem sei nicht genug gegen den Wohnungsmangel getan worden, wie eigentlich mit Einführung der Regelung beschlossen wurde. Positiv anzumerken sei jedoch immerhin, dass das Begründungserfordernis für das Einsetzen einer Verordnung erhalten bleibt. Dafür habe sich die Wohnungswirtschaft eingesetzt. Eine Ausweitung der Rückforderungsansprüche auf 30 Monate bringe allerdings unnötig den Rechtsfrieden in Deutschland in Gefahr. „Eine zeitliche Begrenzung auf ein Jahr hätte dem eigentlich richtigen Ziel gedient und wäre interessengerecht gewesen“, sagte der GdW-Präsident.

Die Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums finden Sie hier, die Stellungnahme des GdW ist hier nachzulesen.

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW

20.08.2019