Bundesregierung beschließt Baulandmobilisierungsgesetz

Der Deutsche Mieterbund begrüßt Beschränkungen zur Wohnungsumwandlung.

Bundesinnenminister Horst Seehofer. Foto: Henning Schacht.

Die Bundesregierung hat am 4. November den Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen. „Ohne Bauland können wir keine neuen Wohnungen bauen“, sagte dazu der zuständige Bundesinnen- und -bauminister Horst Seehofer (CSU). „Überall dort, wo neuer Wohnraum entstehen soll, vereinfachen und beschleunigen wir die Prozesse, damit die Kommunen Bauland leichter aktivieren und Baugenehmigungen schneller erteilen können.“ Man setze um, was im Koalitionsvertrag vereinbart und in der Baulandkommission beschlossen worden sei. „Das Gesetz ist ein Meilenstein der Wohnungspolitik.“

Das Baulandmobilisierungsgesetz trage der hohen Bedeutung des Wohnungsbaus Rechnung und solle insbesondere die Beschleunigung des Wohnungsbaus fördern. „Die Bauwirtschaft brummt“, so der Minister. „Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz geben wir dem Motor unserer Volkswirtschaft neuen Kraftstoff. Das nützt uns allen, allen voran den Wohnungssuchenden.“

Zu den wesentlichen Regelungsinhalten zählen laut Bundesregierung unter anderem:

  • Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich,
  • Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau,
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte für die leichtere Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau,
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und
  • Schaffung einer Grundlage für städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung,
  • Änderung der bisherigen festen Obergrenzen der Bebauung in flexiblere Orientierungswerte

Außerdem solle eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen zu erreichen.

Der Entwurf enthalte zudem in Umsetzung der Beschlüsse des Wohngipfels einen Vorschlag zur Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Mit der vorgeschlagenen Regelung würden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen der Genehmigung bedarf. Die Genehmigungspflicht solle maximal bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Zudem seien zur Wahrung berechtigter Interessen der Eigentümer Ansprüche auf Genehmigung, etwa bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, vorgesehen.

Bundesregierung: Erfolgreiche Bilanz

Der Beschluss des Baulandmobilisierungsgesetzes reihe sich in eine Vielzahl von Maßnahmen ein, die von Bund, Ländern und Kommunen auf dem Wohngipfel beschlossen worden seien, sagt das Ministerium. „Der Umsetzungsstand ist dabei außergewöhnlich erfolgreich. Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels sind umgesetzt oder auf den Weg gebracht.“

Dazu zählten

  • Soziale Wohnraumförderung: „Der Bund stellt in dieser Legislaturperiode fünf Milliarden Euro bereit. Zusammen mit den Mitteln der Länder können damit über 100 000 neue Sozialwohnungen gebaut werden.“
  • Baukindergeld: Bis zum 30. September 2020 seien über 270 600 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 5,7 Milliarden Euro eingegangen. „Die Förderung erreicht dabei treffsicher vor allem Familien mit mittlerem bis niedrigem Einkommen“, meint die Bundesregierung.
  • Wohngeldstärkungsgesetz: Die Leistungen wurden deutlich erhöht und zum ersten Mal wurde eine regelmäßige Anpassung (Dynamisierung) ab 2022 eingeführt.

„Mit diesen Maßnahmen kann bis zum Ende der Legislaturperiode der Bau von 1,5 Millionen Wohnungen abschlossen oder angestoßen werden“, folgert das Ministerium. „Das verdeutlicht auch der positive Trend bei der Zahl fertiggestellter Wohnungen und der große Bauüberhang von über 740 000 Wohnungen.“

Die positive Entwicklung beim Wohnungsbau korrespondiere mit den seit rund zehn Jahren steigenden Bauinvestitionen. „Mit 430 Milliarden Euro waren diese in 2019 höher als der gesamte Bundeshaushalt“, rechnet die Bundesregierung vor. „Den größten Anteil macht hier dabei mit 57 Prozent der Investitionen der Wohnungsbau aus. Die Bauindustrie und insbesondere der Wohnungsbau sind damit eine der zentralen Säulen der deutschen Wirtschaft.“

Mieterbund: Umwandlung in Eigentumswohnungen weiter beschränken

Die Entscheidung, die zunächst gestrichene Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Baugebote wieder in den Gesetzentwurf aufzunehmen, wird vom Deutschen Mieterbund (DMB) „ausdrücklich“ begrüßt. Man freue sich, dass „unsere massive Kritik“ gefruchtet habe, erklärte Präsident Lukas Siebenkotten.

Werde eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt, sei das „oft der Beginn der Verdrängung der in den Wohnungen lebenden Mieterinnen und Mieter“. Die umgewandelten Wohnungen würden häufig luxussaniert und zu Maximalpreisen verkauft. „Die wenigsten Mieterinnen und Mieter können sich die aufgerufenen Kaufpreise leisten. Zudem leistet diese Praxis der Preisspirale auf dem Mietwohnungsmarkt weiter Vorschub, da teuer verkaufte Wohnungen zu Spitzenmieten auf dem Mietmarkt angeboten werden.“

Der Mieterbund fordere die effektive Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. „Der momentane Entwurf reicht hierzu noch nicht aus.“ Er sehe vor, dass auch in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf ein Drittel der Wohnungen des Wohngebäudes nach Umwandlung an Dritte verkauft werden dürfe, wenn der Gebäudeeigentümer gegenüber der Behörde erkläre, dass er zwei Drittel der Wohnungen an Mieter verkaufe. „Dies führt dazu, dass alle Mieterinnen und Mieter im jeweiligen Haus befürchten müssen, wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden, da eine Festlegung auf konkrete Wohnungen nicht vorgesehen ist. Zudem liegt auf der Hand, dass die wenigsten Mieterinnen und Mieter in der finanziellen Situation sind, die in der Regel zu Höchstpreisen angebotenen Wohnungen zu kaufen.“