Garnisonkirchen-Förderung unzulässig

Bundesrechnungshof: Die Finanzierung der Stiftung reiche bei weitem nicht aus.

Der Bundesrechnungshof halte nach eingehender Prüfung die Millionenförderung für den Wiederaufbau der Garnisonkirche für unzulässig, berichten MAZ und PNN jeweils in ihren Ausgaben vom 4. Februar. Kritisiert worden seien die Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie die Stiftung Garnisonkirche.

Wie der Bundesrechnungshof festgestellt habe, reiche die Finanzierung der Stiftung für den Wiederaufbau weder für die Kirche noch den Turm. Der BKM werde vorgeworfen, die Finanzierung der Stiftung nicht aufgeklärt zu haben. Der BKM habe seit 2017 rund 24,75 Millionen Euro bewilligt. Aktuell lägen die Baukosten bei 44 Millionen Euro. Die Stiftung habe rund sechs Millionen Euro Spenden aufgeführt. Wie aus dem Fazit des Prüfberichts hervorgehe, bestehe „in der Folge […] die Gefahr einer Bauruine, die bei einer Festbetrags- wie Fehlbedarfsfinanzierung weitere Zahlungsverpflichtungen des Bundes auslösen kann“. Der Bundesrechnungshof habe die BKM nun aufgefordert, die Vermögensverhältnisse der Stiftung zu klären.

Eine Transparenz sollte bei einem öffentlich finanzierten Projekt selbstverständlich sein, schreibt Marco Zschieck im ATLAS-Kommentar der PNN. Dabei liege es „im Interesse der Stiftung selbst, die Kritik anzunehmen und die Verantwortung nicht allein beim Fördermittelgeber zu sehen“. Peter Degener spricht in seinem MAZ-Kommentar hingegen vom „Ende des Finanzierungsmärchens“ und spricht sich für mehr Mitsprache der öffentlichen Hand als Geldgeber aus.

In einer ersten Stellungnahme erklärte die Stiftung Garnisonkirche Potsdam am 3. Februar, sie nehme die Prüfung der durch die BKM vorgenommenen Zuwendungen für den Wiederaufbau des Potsdamer Garnisonkirchturms zur Kenntnis. „Die Stiftung ist überzeugt davon, dass BKM die zuwendungsrechtlichen Vorschriften beachtet, sie das ihr eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausgeübt und dadurch den wiederholt bestätigten parlamentarischen Willen des Haushaltsgesetzgebers umgesetzt hat.“

Die Stiftung arbeite konzentriert und aktiv am Wiederaufbau des Garnisonkirchturms sowie an der angestrebten Aufarbeitungs- und Versöhnungsarbeit. „Für diese große Doppelaufgabe hat die Stiftung bisher beachtliche Mittel einwerben können.“ Sie sehe sich zugleich vor der Aufgabe, diese Bestrebungen fortzuführen. „Hinsichtlich der besonderen Geschichte der Garnisonkirche wird deutlich, dass es mehr als gute Gründe gibt, eine Förderung dieses exponierten Lernortes preußischer, deutscher und europäischer Geschichte durch BKM zu realisieren, fortzuführen und weitere Partnerinnen und Partner dafür zu gewinnen.“

Den Bericht der PNN finden Sie hier, den Kommentar der MAZ hier im zahlungspflichtigen MAZ+-Bereich.