Bundeskabinett stimmt Wohngeldreform 2020 zu

Neben der Erhöhung der Beiträge soll die Zahl der Berechtigten steigen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes verabschiedet. Haushalte mit geringem Einkommen sollen stärker entlastet werden. Die Wohngeldreform sieht dabei vor, dass zum einen die Empfänger mehr finanzielle Unterstützung und zum anderen weitere Haushalte eine Berechtigung auf Wohngeld erhalten. Laut Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erhalten so rund 180.000 weitere Haushalte einen Anspruch.

Bis zu 660.000 Haushalte sollen insgesamt davon profitieren, darunter 25.000 Haushalte, die bisher Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhalten. Diese haben bislang keinen Wohngeldanspruch, weil hier bereits die Unterkunftskosten abgedeckt seien. Die Erhöhung der Wohngeldbeiträge solle vor allem „Familien und Rentnerhaushalte“ entlasten.

Die Höhe der neuen Beiträge orientiere sich an der „allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen“ der Haushalte. Zusätzlich solle es alle zwei Jahre eine „dynamische“ Anpassung der Beiträge an die „aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung“ geben. So solle sichergestellt werden, dass die Wohngeldzahlungen leistungsfähig blieben und zu einer Alternative für Geringverdiener werde, die sonst auf Unterstützung durch Grundsicherung angewiesen wären. Außerdem sollen die Freibeträge für pflegebedürftige oder behinderte Menschen steigen.

Der Entwurf zur Wohngeldreform verwirkliche damit das Ziel der schwarz-roten Koalition, „das Wohngeld in Deutschland an die allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen anzupassen“ und sei ein Ergebnis der Vereinbarung des Wohngipfels im September 2018. Bund und Länder hatten damals vereinbart, Leistungsniveau und Reichweite des Wohngeldes zu erhöhen.

Quelle und Grafik: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung