Käufer von Wohneigentum sollen zudem künftig weniger Maklergebühren zahlen / Gemischte Reaktionen aus der Wohnungswirtschaft
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe aus dem Wohn- und Mietenpaket beschlossen. Zum Einen soll die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert werden, also bis 2025. Es soll den Ländern weiterhin ermöglicht werden, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Ferner soll es Änderungen bei der Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse geben. Nach der bisherigen Regelung waren Vermieter im Fall einer Rüge erst ab dem Zeitpunkt derselben zur Rückzahlung verpflichtet. Künftig sollen betroffene Mieter die zu viel gezahlte Miete bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend zurückfordern.
Zum Anderen wurde der sogenannte „Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ beschlossen. Demnach sollen Käufer von Wohneigentum künftig höchstens 50 Prozent der Maklergebühren zahlen müssen – unabhängig davon, ob er oder der Verkäufer den Makler beauftragt. Diese Maßnahme soll es durch die Senkung der Erwerbsnebenkosten auch Menschen mit geringerem Einkommen ermöglichen, Wohneigentum zu erwerben.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025, ebenso die Möglichkeit, überhöhte Wiedervermietungsmieten zurückzufordern. Als „notwendig und längst überfällig“ bezeichnete DMB-Geschäftsführer Ulrich Ropertz die Beschlüsse des Bundeskabinetts. Allerdings gebe es noch weiteren Korrekturbedarf, um „die Mietpreisbremse aber wirklich scharf zu stellen und um Mietpreistreiberei bei der Wiedervermietung von Wohnungen zu stoppen“. Der Deutsche Mieterbund fordert, dass die Mietpreisbremse bundesweit gelten müsse und nicht länger davon abhängig sein dürfe, ob die Länder eine wirksame Mietpreisverordnung erlassen. „Nach jetziger Rechtslage bestimmen die Landesregierungen in einer Verordnung Städte und Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf, in denen dann die Mietpreisbremse gilt“, heißt es in der Mitteilung. Manche Länder hätten eine solche Verordnung erst gar nicht erlassen, andere würden sie wieder abschaffen wollen und in andere wiederum sei noch strittig, ob die Landesverordnung wirksam ist oder nicht. „Neben der bundesweiten Geltung der Mietpreisbremse müssen aus Sicht des Deutschen Mieterbundes bestehende Ausnahmen gestrichen werden, wie zum Beispiel die sogenannte Vormieterregelung“, fordert der Verbund. Danach dürfe der Vermieter bei der Wiedervermietung auch Mieten fordern, die deutlich über der „Vergleichsmiete plus 10 Prozent“-Grenze liegt. Voraussetzung sei lediglich, dass der Vermieter bereits in dem früheren Mietverhältnis eine extrem hohe Miete gefordert hat.
Von „Populismus“ statt Problemlösungen spricht hingegen der Eigentümerverband Haus & Grund. Der Bundesregierung wirft der Verband „Politikversagen“ vor und fordert weiterhin, die Mietpreisbremse abzuschaffen. Diese sei nämlich nicht geeignet, bezahlbare Mieten für alle Einkommensgruppen in Ballungsräumen zu sichern und verdränge vor allem private Kleinanbieter vom Wohnungsmarkt. „Die aktuelle Wohnungspolitik schädigt dagegen das Wohnungsangebot qualitativ und quantitativ. Die Politik muss jetzt einen Ausweg aus der Regulierungsspirale finden, sonst ist es irgendwann zu spät“, gab Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke zu bedenken.
Nun muss noch der Bundestag den Gesetzesänderungen zustimmen.
Quellen: Bundesregierung, Deutscher Mieterbund, Haus & Grund