Bundeskabinett billigt steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Wirtschaftsminister Altmaier: Maßnahme sei „gut für den Klimaschutz wie auch für das Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort“.

Symbolfoto: Christopher Amend/Pixabay

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen gebilligt. Die Bundesregierung mache damit einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Die steuerliche Förderung solle die bestehenden, investiven Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen. Für die Einführung dieser zweiten Säule der Gebäudeförderung habe sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Jahren eingesetzt.

Der Gesetzesentwurf sehe vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden, beispielsweise ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten solcher Maßnahmen sollen künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden. Die progressionsunabhängige Ausgestaltung gewährleiste, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung sei lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Das Gesetz solle bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden, die Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen könnten also erstmalig mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.

Sanierungswillige hätten zukünftig die Wahl, heißt es weiter: entweder schreiben sie Einzelmaßnahmen steuerlich ab, oder sie beantragen Investitionszuschüsse über die etablierten Programme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien und das Heizungsoptimierungsprogramm. In diesen Programmen sieht das vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 weitere Vorteile für Sanierungswillige vor: Investitions- und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau sollen zukünftig um zehn Prozentpunkte steigen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nannte den Mittwoch einen „guten Tag für den Klimaschutz im Gebäudesektor“. Steuerliche Anreize seien im Gebäudebestand ein zentrales Instrument und gut sowohl für den Klimaschutz wie auch für das Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

16.10.2019