Bundeskabinett beschließt Vergabebeschleunigungsgesetz

GdW: Weiterer Bremsklotz für den Wohnungsbau in Deutschland

Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Foto: BMWE/Laurence Chaperon

Die Bundesregierung hat am 6. August den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) beschlossen. Mit dieser Reform des Vergaberechts, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet wurde, sollen umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht umgesetzt werden.

„Jedes Jahr werden hunderttausende Aufträge durch den Bund, die Länder und die Kommunen vergeben“, sagte dazu Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche in einer Pressemitteilung. „Für Behörden und Unternehmen ist damit enormer Aufwand verbunden. Die dringend notwendigen Investitionen, gerade auch durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, können durch diese Vergabereform schneller umgesetzt werden. Das hilft Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern und stärkt damit auch unsere Wettbewerbsfähigkeit!“

Ministerium: Gesetz trägt „spürbar zum Bürokratieabbau bei“

Allein die Erhöhung der Wertgrenze für Direktvergaben des Bundes von 15.000 Euro auf 50.000 Euro entlaste die Behörden enorm und schaffe Kapazitäten für die größeren Beschaffungsvorhaben“, so das Ministerium. „Laut Vergabestatistik (öffentliche Aufträge ab 25.000 Euro Auftragswert) wurden im Jahr 2023 195.000 öffentliche Aufträge (Bund, Länder, Kommunen) mit einem Auftragsvolumen von 125 Milliarden Euro vergeben. Zusammen mit den summenmäßig darunter liegenden Vergaben ergeben sich noch deutlich mehr Beschaffungsfälle und höhere Vergabesummen.“

Zugleich werde das Vergaberecht durch den Gesetzentwurf als wichtige Grundlage für Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit gestärkt. „Es werden zudem zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die hohe Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen. Gleichzeitig werden mit einer eng beschränkten Ausnahmeregelung zum Losgrundsatz gewisse Vorhaben aus dem Infrastruktur-Sondervermögen beschleunigt, sodass die dringend benötigten Investitionen mit den Mitteln des zeitlich befristeten Sondervermögens schnell getätigt werden können.“

Der Entwurf sehe eine Entlastungswirkung von knapp 100 Millionen Euro für die Wirtschaft und knapp 280 Millionen Euro für die Verwaltung vor und trage damit spürbar zum Bürokratieabbau bei.

GdW: Gesetz schafft „Bürokratiemonster“

Scharfe Kritik am Kabinettsbeschluss gab es vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. „Was als Beschleunigung angekündigt wurde, erweist sich in Wahrheit als weiterer Bremsklotz für den Wohnungsbau in Deutschland“, erklärte Präsident Axel Gedaschko. „Der Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz schafft keine neuen Spielräume – er verengt sie. Statt Klarheit und Entlastung bringt das Gesetz neue bürokratische Hürden, Unsicherheiten und unnötige Dokumentationspflichten bei öffentlichen Aufträgen. Das Gegenteil von dem, was wir dringend brauchen.“

Es fehlten hunderttausende bezahlbare Wohnungen vor allem in den Ballungsräumen, so Gedaschko. „Sozial orientierte Wohnungsunternehmen wollen und können schnell und effizient bauen, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen setzen ihnen immer neue Grenzen. Gerade das serielle und modulare Bauen – ein entscheidender Hebel für Tempo und Kosteneffizienz – wird durch starre Vorgaben bei der Losvergabe massiv ausgebremst.“

Wer den Wohnungsbau in Deutschland beschleunigen wolle, dürfe nicht bei der Realität der Baupraxis wegsehen. „Gesamtvergaben müssen möglich sein – dort, wo sie technisch, wirtschaftlich oder zeitlich sinnvoll sind. Das neue Gesetz ignoriert diesen Bedarf und behindert damit nachweislich funktionierende Verfahren. So wird kein einziges Wohnungsbauprojekt schneller realisiert.“ Der GdW fordere daher eine grundlegende Nachbesserung des Gesetzentwurfs. „Wir brauchen ein Vergaberecht, das den Wohnungsbau ermöglicht – nicht eins, das ihn weiter erschwert. Es ist Zeit für ein echtes Beschleunigungsgesetz, nicht für ein neues Bürokratiemonster.“