Bundeskabinett beschließt neues Verfahren für die Berechnung der Vergleichsmiete

Betrachtungszeitraum wird von vier auf sechs Jahre verlängert / Weitere Maßnahmen geplant

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Foto: BMJV/Thomas Koehler/photothek

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen. Der Gesetzentwurf ist Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung. Er soll dazu beitragen, dass Wohnen bezahlbar bleibt und dass der Anstieg der Mietpreise gedämpft wird.

Angesichts der vor allem in den Ballungsräumen stark angestiegenen Mieten sei zunehmend kritisiert worden, dass lediglich die besonders hohen Mieten der letzten vier Jahre in die ortsübliche Vergleichsmiete eingeflossen sind, sagte die Stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch: „Deshalb wird der Betrachtungszeitraum jetzt auf sechs Jahre verlängert. Dadurch wirken sich die kurzfristigen Schwankungen des Mietwohnmarktes weniger auf die ortsübliche Vergleichsmiete aus. Auf Wohnungsmärkten mit stark gestiegenen Neuvertragsmieten wird der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete gegenüber der bisherigen Regelung gedämpft. Die Begrenzung der Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf die letzten sechs Jahre sorgt dafür, dass die ortsübliche Vergleichsmiete einen Marktbezug behält.“

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sagt dazu: „Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete wird der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten weiter gedämpft. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.“

Zum Wohn- und Mietenpaket, auf das sich der Koalitionsausschuss im August geeinigt hat, gehören neben den am Mittwoch beschlossenen Maßnahmen noch weitere Punkte: So soll die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängert werden. Zu viel gezahlte Miete solle auch rückwirkend für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können, sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt, heißt es. Weiterhin soll die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt werden. Um Käufer von Wohnraum zu entlasten, sollen außerdem die Nebenkosten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen so künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.

Der Bundestag muss den Entwürfen noch zustimmen.

Alle Informationen zum Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung finden Sie hier.

Quelle: Bundespresseamt, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz