Bundesgerichtshof schafft Klarheit bei Kündigungsfrist

Mit seinem Urteil zur fristlosen Kündigung bei älteren Mietverhältnissen hat der Bundesgerichtshof gestern Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter geschaffen.

Dieser Ansicht ist Axel Gedaschko, der Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, und erklärt weiter: „Der BGH hat nunmehr geklärt, dass bei der außerordentlichen Kündigung allein die mietrechtlichen Vorschriften zur Anwendung kommen. Mieterschützend ist die Entscheidung deshalb, weil der Vermieter nicht sofort aus Gründen der Rechtssicherheit kündigen muss, wenn der Mieter nicht zahlt.“

Quelle: Pressemitteilung des GdW, 13. Juli 2016