BUND stellt Normenkontrollantrag wegen Krampnitz

Die Begründung steht nach Angaben der Stadt noch aus.

So soll der Randpark in Krampnitz aussehen. Visualisierung: Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg e. V. hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag auf Normenkontrolle gegen den am 15. Mai 2024 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bebauungsplan 141-6 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Park / Luch / Feldflur“ gestellt. Darüber informierte die Verwaltung am 14. Januar im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Landeshauptstadt Potsdam wird den Antrag inhaltlich bewerten, wenn die Begründung dazu eingegangen ist. Diese liegt bisher noch nicht vor.

In dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 141-6 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Park / Luch / Feldflur“ liegen vor allem die zukünftigen Freianlagen Nordpark und Randpark sowie die im Übergang zur Döberitzer Heide liegende Pufferzone. Sie sollen vom Entwicklungsträger Potsdam angelegt werden. Während des Verfahrens ist der B-Plan weiter in Kraft.