Wie die PNN berichteten, habe der BUND-Kreisverband Potsdam beim Oberverwaltungsgericht Berlin‑Brandenburg Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan 141‑6 „Park/Luch/Feldflur“ eingelegt.

Der B‑Plan war im Mai 2024 durch die Stadtverordneten beschlossen worden und seit Juni 2024 rechtskräftig. Laut PNN handele es sich bei den betroffenen Flächen überwiegend um den nördlichen und östlichen Rand des künftigen Stadtteils Krampnitz. Dort sei keine Wohnbebauung vorgesehen; stattdessen sollten die Flächen vor allem als Ausgleichsflächen für Eingriffe aus anderen B‑Plänen genutzt werden.
Die Stadt Potsdam sei über die Klage nicht überrascht, da diese bereits im Dezember 2024 eingereicht worden sei, jedoch habe bislang die Begründung gefehlt. Diese liege nun vor, gestützt auf mehrere Gutachten, die der BUND habe anfertigen lassen.
BUND: Konflikte mit Naturschutz und Planungskonzepten
Laut PNN kritisiere der BUND unter anderem:
- Die Fläche sei zu klein, um alle notwendigen Naturschutzmaßnahmen als Ausgleich für den geplanten Wohnungsbau unterzubringen.
- Ein großer Teil des Gebietes sei selbst ein Biotop, das durch die Planung beeinträchtigt werde.
- Der geplante „Randpark“, ein grüner öffentlicher Ring um das neue Wohngebiet, stehe im Widerspruch zu den fachlichen Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen.
- Zudem sei die geplante Ausweisung nicht mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar.
Besonders ungewöhnlich sei laut PNN, dass auch freilaufende Katzen eine Rolle in der Klage spielen: Der BUND rechne bei rund 4.900 Wohneinheiten mit etwa 245 Hauskatzen im Gebiet und daraus folgend mit zwischen 3.430 und 7.100 getöteten Vögeln pro Jahr. In einem älteren Gutachten sei daher ein sogenannter „Katzen‑Limes“, also eine Barriere, empfohlen worden. Im nun beschlossenen B‑Plan tauche diese Maßnahme nach Darstellung des BUND nicht mehr auf.
BUND: Risiko einer „rechtlichen Kettenreaktion“
Der BUND‑Vorstand Klaus Petersen habe laut PNN erklärt, Krampnitz sei als Großprojekt geplant worden, ohne vorher ausreichend zu klären, ob der Naturraum die Eingriffe aufnehmen könne. Wenn der Bebauungsplan 141‑6 aufgrund fachlicher Mängel gekippt würde, könne dies eine Kettenreaktion auslösen: Viele andere B‑Pläne bauten auf genau diesen Ausgleichsflächen auf.
Nach Angaben von Landesgeschäftsführer Axel Kruschat dauerten Normenkontrollverfahren beim OVG im Durchschnitt 37 Monate. In dieser Zeit könnten durch Baumaßnahmen Fakten geschaffen werden, die aus Sicht der Naturschützer irreversibel seien.
Rathaus: Keine Auswirkungen auf andere B‑Pläne
Die Stadtverwaltung bewertete die Situation gegenüber den PNN anders. Eine beauftragte Rechtsanwältin gehe laut Rathaus davon aus, dass die Klage keine Auswirkungen auf andere Bebauungspläne in Krampnitz habe. Zudem sei es möglich, Ausgleichsmaßnahmen auch an anderen Orten vorzunehmen.
Allein beim Entwicklungsträger Potsdam seien für Ersatz‑ und Ausgleichsmaßnahmen insgesamt rund 15 Millionen Euro vorgesehen, davon seien etwa 7 Millionen Euro bereits eingesetzt worden.
BUND stellt Forderungen an Stadt und Oberbürgermeisterin
Der BUND habe laut PNN mehrere Forderungen formuliert:
- vollständige Überarbeitung der artenschutzfachlichen Grundlagen,
- konkrete Festsetzungen im B‑Plan statt unbestimmter Monitoring‑Regelungen,
- kein „rechnerisches Kürzen“ beim Ausgleich für gefällten Wald.
Diese seien in Schreiben an die Stadtverordneten sowie an Oberbürgermeisterin Noosha Aubel übermittelt worden.
Quelle: PNN








