Bundeskabinett beschließt Verwendung der Kompensationsmittel für soziale Wohnraumförderung.Wie der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen berichtet, habe das Bundeskabinett gestern über die Verwendung der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung 2017 beschlossen.
Bundesminister Seehofer die Verfügbarkeit genügend bezahlbarer Wohnungen in diesem Zusammenhang als eine der wichtigsten politischen Aufgaben formuliert. Der Bund werde daher den sozialen Wohnungsbau auch nach dem Auslaufen der Kompensationszahlungen im Jahr 2019 unterstützen, heißt es. Die dafür notwendige Grundgesetzänderung sei bereits auf den Weg gebracht worden, so Seehofer laut dem BBU.
Nach Information des BBU sei der geförderte Neubau von Mietwohnungen in 2017 um rund 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dadurch konnten im Jahr 2017 Fördermaßnahmen für den Bau von 26.231 Mietwohnungen mit Mietpreisund Belegungsbindungen neu bewilligt werden. Dies entspreche einem Plus von 1.681 Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr. Deutliche Steigerungen des geförderten Mietwohnungsneubaus seien vor allem in Bayern, Sachsen, Hamburg und Berlin zu verzeichnen, heißt es.
Zum 31. Dezember 2016 soll es laut der Meldung des BBU in Deutschland rund 1,27 Millionen gebundene Sozialmietwohnungen gegeben haben. Dies entspreche einer Quote von knapp 6 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr habe sich damit die Zahl um rund 62.500 verringert. Das liege dem BBU zufolge insbesondere an auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen. Weitere Anstrengungen seien nach Auffassung des BBU daher nötig.
Mit der Erhöhung der Kompensationsmittel für 2019 um 500 Millionen Euro auf rund 1,5 Milliarden Euro gehe der Bund deutlich in Vorleistung. Die Länder sind im Gegenzug gefordert, diese zusätzlichen Mittel für Zweck der sozialen Wohnraumförderung einzusetzen. Zudem werden die Länder in den Jahren 2020 und 2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau erhalten. Bereits am 2. Mai 2018 hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus beschlossen. Der Bund erhält die Möglichkeit, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen