Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mitgeteilt habe, habe das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau‑ und Raumordnungsrechts“ (Baugesetzbuch‑Upgrade) beschlossen.

Ziel der Reform sei es, Planungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen, den Wohnungsbau rechtlich zu priorisieren und Kommunen zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben, um auf Herausforderungen wie Wohnraummangel oder vernachlässigte Immobilien reagieren zu können. Der Gesetzentwurf befinde sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Bundesbauministerin Verena Hubertz habe erklärt, mit dem Baugesetzbuch‑Upgrade werde Wohnen künftig erstmals ausdrücklich als überragendes öffentliches Interesse im Gesetz verankert. Bauleitplanverfahren sollten digitaler, transparenter und schneller werden. Wer bauen wolle, solle den Stand seines Verfahrens online verfolgen können. Gleichzeitig erhielten Kommunen neue Möglichkeiten, gegen Schrottimmobilien vorzugehen, Grünflächen zu stärken und Planungen insgesamt zügiger umzusetzen.
Wohnungsbau erhält rechtlichen Vorrang
Kernstück des Gesetzentwurfs sei laut BMWSB die rechtliche Priorisierung des Wohnungsbaus in angespannten Wohnungsmärkten. Bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, gelte künftig ein überragendes öffentliches Interesse. Zudem werde erstmals ein Instrument im Raumordnungsrecht verankert, das den Ausgleich zwischen Regionen mit Wohnraummangel und Flächenpotenzialen fördern solle.
Digitalisierung und schnellere Verfahren
Zur Beschleunigung von Planungsverfahren müssten Kommunen künftig digitale Instrumente einsetzen. Der einheitliche Standard XPlanung solle einen medienbruchfreien Datenaustausch ermöglichen. Öffentlichkeitsbeteiligungen könnten digital und einstufig erfolgen. Eine Verfahrensampel solle Bürgerinnen und Bürgern jederzeit Transparenz über den Stand eines Planverfahrens geben. Verkürzte Fristen sollten zusätzlichen Druck erzeugen, Verfahren schneller abzuschließen.
Auch die Umweltprüfung solle vereinfacht werden. Vertiefte Prüfungen seien nur noch dort vorgesehen, wo sie tatsächlich erforderlich seien. Teilweise könnten sie in spätere Zulassungsverfahren verlagert werden, um Planungsprozesse zu entlasten, ohne den Umweltschutz grundsätzlich zu schwächen.
Kommunen sollen stärker handeln können
Weitere Regelungen zielten darauf ab, mehr Grün in Städten zu ermöglichen, um besser auf Hitze und Starkregen reagieren zu können. Zudem solle das kommunale Vorkaufsrecht bei Schrottimmobilien erleichtert und die Durchsetzung von Instandsetzungsgeboten vereinfacht werden. In extremen Fällen sehe der Entwurf auch die Möglichkeit einer Enteignung vor. Darüber hinaus würden neue Vorgaben in der Raumplanung eingeführt, die stärker auf Krisenvorsorge und Bevölkerungsschutz ausgerichtet seien. Auch der Bau und Ausbau von Feuer‑ und Rettungswachen solle erleichtert werden.
GdW begrüße Vorrang für Wohnungsbau, warne aber vor begrenzter Wirkung
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW habe die geplante Einstufung des Wohnungsbaus als überragendes öffentliches Interesse ausdrücklich begrüßt. GdW‑Präsident Axel Gedaschko habe erklärt, dies sei ein wichtiges Signal an Kommunen, Behörden und Gerichte und ein Schritt, für den sich der Verband lange eingesetzt habe.
Zugleich habe der GdW darauf hingewiesen, dass die praktische Wirkung des Abwägungsvorrangs begrenzt bleiben könne. Dieser gelte nur für künftige Bebauungsplanverfahren in angespannten Märkten. Viele Bauvorhaben fänden jedoch außerhalb solcher Planverfahren statt. Nach Einschätzung des GdW könnten daher lediglich 5 bis 15 Prozent der Baugenehmigungen tatsächlich vom neuen Vorrang profitieren. Zudem konkurriere der Wohnungsbau weiterhin mit anderen höherrangigen Interessen, etwa dem Klimaschutz.
Der GdW fordere deshalb insbesondere rechtssichere Abwägungsvorränge, eine konsequente Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren, mehr Flexibilität bei Nachverdichtung und Aufstockung sowie eine deutliche Reduzierung planungsrechtlicher Komplexität, um tatsächlich schneller und bezahlbar bauen zu können.
Deutscher Mieterbund begrüße Stärkung kommunaler Eingriffsmöglichkeiten
Der Deutsche Mieterbund (DMB) habe den Kabinettsbeschluss ebenfalls grundsätzlich begrüßt, insbesondere die geplante Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten. DMB‑Präsidentin Melanie Weber‑Moritz habe erklärt, Kommunen erhielten damit ein zentrales Instrument zurück, um Verdrängung zu verhindern und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Der DMB habe betont, dass die Wohnungskrise längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sei. Steigende Mieten, ein Rückgang des Sozialwohnungsbestands und hohe Wohnkostenbelastungen machten stärkere kommunale Eingriffsmöglichkeiten notwendig. Positiv bewertet habe der Mieterbund auch die geplante Ausweitung des Vorkaufsrechts auf Share Deals, durch die Umgehungen bisheriger Regelungen erschwert würden.
Gleichzeitig sehe der DMB weiteren Nachbesserungsbedarf, etwa bei der Begrenzung von Kaufpreisen im Rahmen des Vorkaufsrechts. Ohne klare Preisregeln bestehe die Gefahr, dass Kommunen überhöhte Marktpreise zahlen müssten und ihre Handlungsspielräume eingeschränkt würden.
Gesetzgebungsverfahren soll zügig fortgesetzt werden
Sowohl GdW als auch DMB erwarteten, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren zügig vorantreiben und die Hinweise aus Praxis und Verbänden berücksichtigen. Das Baugesetzbuch‑Upgrade gehe aus Sicht vieler Akteure in die richtige Richtung – entscheidend sei jedoch, dass die neuen Regelungen vor Ort tatsächlich wirksam würden und zu mehr bezahlbarem Wohnraum führten.








