Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte unzulässig

Das Bürgerbegehren „Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte“ ist rechtlich unzulässig. Es entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht den Anforderungen der Kommunalverfassung.

Das teilte die Landeshauptstadt Potsdam gestern mit. Trotz der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens hat sich die Stadtverwaltung aber mit den Argumenten und Kritikpunkten, die in der Diskussion der letzten Monate vorgebracht wurden, intensiv auseinandergesetzt. In einer ergänzenden Beschlussvorlage schlägt Oberbürgermeister Jann Jakobs den Stadtverordneten daher vor, das Leitbautenkonzept und das Vorgehen zur Umsetzung des Masterplans Lustgarten anzupassen. „Mit diesen Vorschlägen gehen wir auf die Initiatoren des Bürgerbegehrens zu“, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs.

Zu den wesentlichen Gründen für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens:

Das Begehren führt die Bürgerinnen und Bürger in die Irre. Ihnen wird suggeriert, dass mit einer Verfolgung der im Begehren vorgeschlagenen Punkte ein Erhalt des Fachhochschulgebäudes, des Staudenhofes oder des Mercure erreicht werden kann, wie es die Begründung des Begehrens vorsieht. Tatsächlich führt weder ein Veräußerungsverbot noch ein Verzicht auf den Einsatz von Fördermitteln für den Abriss der Gebäude zwangsläufig dazu, dass diese Gebäude stehen bleiben und weiter genutzt werden. Vielmehr wäre es auch nach einer Beschlussfassung weiter möglich und aufgrund der Sanierungsziele auch geboten, die Gebäude abzureißen. Dieser Widerspruch zwischen den Beschlusspunkten des Bürgerbegehrens und der Begründung, die die eigentlichen Absichten der Initiatoren beschreibt, führt dazu, dass die vorgeschlagene Formulierung nicht den Bestimmtheitsanforderungen an Bürgerbegehren entspricht, die die Rechtsprechung verlangt.

Den Bestimmtheitsanforderungen widerspricht auch, dass weder deutlich ist, was die Initiatoren meinen, wenn sie von „kommunalen Grundstücken“ sprechen, die unter ein Veräußerungsverbot fallen sollen, noch welche „städtischen Eigenmittel“ gemeint sind, die für den Abriss von Gebäuden nicht mehr eingesetzt werden sollen. Für den Bürger nicht nachvollziehbar ist außerdem die dem Begehren vorangestellte Einschränkung „soweit keine entgegenstehenden vertraglichen oder rechtlichen Pflichten der Stadt Potsdam bestehen“.

Darüber hinaus stellen sich sanierungsrechtliche Fragen. Das Bürgerbegehren betrifft Grundstücke, die sich nicht in der Entscheidungszuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung oder des Hauptausschusses befinden, da sie entweder Teil des Treuhandvermögens der Sanierungsmaßnahme Potsdamer Mitte sind oder sich im Eigentum der Pro Potsdam GmbH oder privater Dritte befinden. Die begehrte Umwidmung von Fördergeldern obliegt ebenso nicht der Entscheidungshoheit der städtischen Gremien, sondern derjenigen des Fördermittelgebers. Das begehrte Veräußerungsverbot widerspricht dem Privatisierungsgebot in Sanierungsgebieten gemäß Baugesetzbuch.

Schließlich fehlt es an einem den Anforderungen der Kommunalverfassung genügenden Kostendeckungsvorschlag. Zwar kann von den Initiatoren nicht verlangt werden, einen Kostendeckungsvorschlag zu erbringen, wie ihn die Verwaltung vorlegen könnte. Allerdings fehlt selbst eine überschlagsmäßige Folgekostenschätzung, die zum Beispiel durch den Erhalt des Fachhochschulgebäudes entsteht.

Aus diesen Gründen wird der Oberbürgermeister nach rechtlicher Prüfung den Stadtverordneten in der Sitzung am 14. September vorschlagen, das Begehren für unzulässig zu erklären.

Zum weiteren Vorgehen der Landeshauptstadt Potsdam:

Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Bedingungen der Grundstücksvergabe dahingehend zu überprüfen, wie der Qualität des Bau- und Nutzungskonzeptes und dem Beitrag der Investoren für die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum mehr Gewicht eingeräumt werden kann. Denkbar ist die Vorgabe des gutachterlich festgestellten Verkehrswertes als Verkaufspreis, um den Wettbewerb nur noch um das Konzept zu führen. Dem Vorwurf, die Potsdamer Mitte werde „ausverkauft“, soll damit begegnet werden.

Darüber hinaus soll durch die Stadtverordneten beschlossen werden, dass in Ergänzung des Beschlusses aus dem Jahr 2012 der Staudenhof im Eigentum der ProPotsdam GmbH verbleibt und das Grundstück von ihr entwickelt wird, um dort nach den Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung des Landes Brandenburg im Rahmen des Leitbautenkonzeptes preisgünstigen neuen Wohnraum errichten zu können. Dieser Teil der Potsdamer Mitte würde dann auf jeden Fall in kommunalem Eigentum verbleiben.

Um auf den Hinweis der Initiatoren des Bürgerbegehrens einzugehen, dass zusätzliche öffentliche Nutzungen in der Potsdamer Mitte angesiedelt werden sollten, wird vorgeschlagen, dass Infrastruktureinrichtungen, deren Betrieb gesichert finanziert sind, auf eine Ansiedlung in den Blöcken IV und V hin untersucht werden. So besteht zum Beispiel die Notwendigkeit, eine weitere Kindertagesstätte in der Potsdamer Mitte anzusiedeln.

Schließlich sollen zunächst die Maßnahmen der Stufen 1 und 2 des Masterplans Lustgarten – also die Qualifizierung des Festplatzes, der Flächen am Bahndamm und das Neptunbecken – verfolgt werden und die Bestätigung durch den Fördermittelgeber erhalten. Anstrengungen zum Hotelhochhaus werden vorerst zurückgestellt. Der Finanzierungsvorbehalt der Beschlussfassung zu den Sanierungszielen im Lustgarten bleibt bestehen.

Oberbürgermeister Jann Jakobs erklärte gestern: „Öffentliche Einrichtungen bestimmen maßgeblich das Bild der Mitte – vom Landtag als Kern unserer Brandenburger Demokratie, über das Alte Rathaus als Museum und die Nikolaikirche als größtes Potsdamer Gotteshaus bis zum Bildungsforum als Ort des Wissens. Eine neue Kindertagesstätte für die Familien, die in die neuen Wohnungen einziehen, könnte das Angebot ergänzen. Weder ein Verkaufsverbot für Grundstücke noch ein Verzicht auf bereits zugesagte Fördermittel bringen uns aber unserem Ziel näher, die Potsdamer Mitte zu einem lebendigen Stadtzentrum zu entwickeln, in dem Kultur, neues Gewerbe und neue bezahlbare Wohnungen Platz haben.“

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Potsdam, 31. August 2016