Das Ziel der Vorlage: Umweltfreundlicher, schneller und einfacher bauen
Die Brandenburger Landesregierung hat am Dienstag den Weg für ein nach Eigeneinschätzung „modernes, schnelleres und umweltfreundlicheres Baurecht“ freigemacht. Auf Vorschlag von Infrastrukturminister Guido Beermann verabschiedete es den Gesetzentwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung. Damit setze die Regierungskoalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, so eine Mitteilung aus dem zuständigen Ministerium. „Die Änderungen waren auch notwendig, um die Brandenburgische Bauordnung an die Musterbauordnung von 2019 anzupassen.“
„Das Bauen in Brandenburg soll umweltfreundlicher, schneller und einfacher werden“, so . Daher erweitern wir die Möglichkeiten für innovatives Bauen mit Holz und führen eine Typengenehmigung für das serielle und modulare Bauen ein. Mit den Neuregelungen zum Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge setzen wir einen wichtigen Impuls für die Energiewende in Brandenburg. Digitale Baugenehmigungsverfahren werden erleichtert, damit gehen wir einen entscheidenden Schritt in eine innovative Zukunft des Bauens.“
Die Brandenburgische Bauordnung wird an die 2019 von der Bauministerkonferenz beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung angepasst. Damit werde der administrative Aufwand für Bauherrinnen und Bauherren, Unternehmen, Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure deutlich verringert“, schreibt die Landesregierung. Das serielle und modulare Bauen solle durch die Einführung der Typengenehmigung erleichtert werden, um schneller, flexibler und kostengünstiger bauen zu können. Innovatives Bauen mit Holz werde leichter, da es künftig in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze möglich werde.
Auch für den Ausbau der Infrastruktur soll gesorgt werden. „Es wird klargestellt, dass die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge baugenehmigungsfrei ist. Somit werden Elektromobilität und damit die Energiewende im Land Brandenburg unterstützt“, teilt das Ministerium mit. „Gleichzeitig werden die Regelungen zur Aufstellung von Mobilfunkmasten erleichtert. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass über eine flächendeckende Mobilfunkabdeckung ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse geleistet werden kann.“
Die neue Bauordnung fördere den Prozess zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens. „Formale Hindernisse in Verfahrens- und Formvorschriften der Bauordnung werden beseitigt. Elektronische Baugenehmigungsverfahren werden dadurch erleichtert.“