BGH weist erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht ab

Deutscher Mieterbund: „Enttäuschende Entscheidung für Mieterinnen und Mieter“

„Ein herber Rückschlag für die Mieterinnen und Mieter des Hohenzollernkarrees in München Schwabing, die nun enorme Mieterhöhungen und letztlich die Verdrängung aus ihrem Zuhause befürchten müssen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH VIII ZR 305/19), wonach die Immobilien GmbH die Miete nach Modernisierung ohne die seit 2019 geltende Kappungsgrenze erhöhen darf.

„Die Verdrängungspraxis auf den Mietwohnungsmärkten aufgrund von energetischer Modernisierung muss endlich gestoppt werden“, fordert Siebenkotten.

Für Modernisierungen gilt eine reduzierte Umlagemöglichkeit von acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten (statt zuvor elf Prozent) und erstmalig eine Kappung bei drei Euro bzw. zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren, wenn die Modernisierungsmaßnahmen nach dem 31. Dezember 2018 angekündigt wurden. In dem verhandelten Fall kündigte die Immobilien GmbH ihren Mietern am 27. Dezember 2018 verschiedene Modernisierungsarbeiten an. Diese Arbeiten sollten erst im Frühjahr 2021 beginnen und damit mehr als zwei Jahre nach der Ankündigung. Der DMB Mieterverein München hielt dieses Vorgehen für eine Umgehung des neuen – mieterfreundlichen – Rechts. In der ersten Instanz vor dem Oberlandesgericht München hatte der DMB Mieterverein München stellvertretend für die Mieterinnen und Mieter des Hohenzollernkarrees in Schwabing die erste bundesweite Musterfeststellungsklage im Mietrecht gewonnen. Doch die Gegenseite ging in Revision. Der Bundesgerichtshof hat die Klage des Mietervereins gegen die Immobilien GmbH, mit der gefordert wurde, dass die Mieterhöhungen im Karree nach neuem, mieterfreundlichem Recht abgerechnet werden müssen, abgewiesen.

Ein betroffenes Ehepaar müsse laut DMB nun mit 729 Euro mehr Miete pro Monat nach der Modernisierung rechnen. Wäre die Klage erfolgreich gewesen, hätte die Eigentümerin nur rund 230 Euro pro Monat mehr verlangen dürfen. Ein erheblicher Unterschied, der für viele Mieterinnen und Mieter nicht zu stemmen sein wird, so der DMB.

Quelle: Deutscher Mieterbund (DMB)