Vermieter müssen künftig vor Abschluss eines Mietvertrags Auskünfte erteilen.
Der Bundestag hat eine Anpassung des Mietrechts beschlossen. Damit wird es Vermietern erschwert, gegen die Mietpreisbremse zu verstoßen. Sie müssen künftig bereits vor dem Abschluss eines Mietvertrages Auskünfte erteilen, wie hoch die Miete des Vormieters war.
Die Mieter sollen somit besser nachvollziehen können, ob der Vermieter sich an die Vorgaben der Mietpreisbremse hält. Mit dem Gesetz wird auch die sogenannte Modernisierungsumlage beschränkt. Damit will die große Koalition verhindern, dass Mieten nach Modernisierungsmaßnahmen so stark steigen, dass die Mieter sie sich nicht mehr leisten können.
Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und gilt für Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie legt fest, dass die Miete bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Die Preisbremse greift nicht für neu gebaute oder umfassend modernisierte Wohnungen. Zudem gilt ein Bestandsschutz: Hat der Vormieter bereits eine höhere Miete bezahlt, kann der Eigentümer diese auch vom Nachmieter verlangen.
Genau hier liegt bisher eine Schwäche der Mietpreisbremse. Denn der Nachmieter weiß oft gar nicht, wieviel der Vormieter für die Wohnung bezahlt hat. Diese fehlende Transparenz haben viele Vermieter ausgenutzt. Künftig müssen die Vermieter von Beginn an darlegen, ob sie sich auf eine Ausnahmeregelung berufen. Wenn ja, müssen sie diese begründen und zum Beispiel die Höhe der vorherigen Miete angeben.
Ist der Mieter der Meinung, dass der Vermieter gegen die Preisbremse verstößt, kann er dies künftig einfacher beanstanden. Die Beweislast liegt dann quasi beim Vermieter. Bisher mussten die Mieter selbst die nötigen Tatsachen zusammentragen, um den Vermieter rügen zu können.
Modernisierungsumlage wird abgesenkt
Ein weiteres Mittel, um die Mietpreisbremse auszuhebeln, sind Modernisierungen. Wenn der Eigentümer zum Beispiel die Wände neu dämmt oder ein zweites Bad einbaut, kann er die Kosten auf die Miete umlegen. Derzeit dürfen Vermieter 11 Prozent der Gesamtausgaben auf die Jahresmiete draufschlagen. Das führt zu stark steigenden Mieten – und dazu, dass manch ein Eigentümer weitgehend überflüssige „Luxusmodernisierungen“ veranlasst. Denn die Miete bleibt auch dann hoch, wenn die Baumaßnahmen abbezahlt sind.
Auf Wunsch der SPD wird die Modernisierungsumlage deshalb reformiert. Künftig dürfen nur noch acht Prozent der Kosten auf die jährliche Miete umgelegt werden. Außerdem wird eine Kappungsgrenze eingeführt: Pro Quadratmeter Wohnfläche darf die Miete um maximal drei Euro in sechs Jahren steigen. Betrug die Miete vorher weniger als sieben Euro, darf sie sogar nur um zwei Euro angehoben werden.
Missbrauch wird teuer
Missbrauchen Vermieter die Modernisierungsumlage, können sie sich demnächst viel Ärger einhandeln. Denn dies gilt mit dem neuen Gesetz als Ordnungswidrigkeit. Wer eine unnötige bauliche Veränderung durchführt mit dem Ziel, Mieter aus dem Mietverhältnis zu treiben, kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro belegt werden. Mieter sollen in solchen Fällen künftig leichter Schadenersatz einklagen können.
Das „Mietrechtsanpassungsgesetz“ wurde am Donnerstag fast zeitgleich mit zwei weiteren wichtigen Gesetzen beschlossen. Der Bundestag votierte auch für eine Grundgesetzänderung, damit der Bund sich dauerhaft am sozialen Wohnungsbau beteiligen kann. Außerdem passierte ein Gesetz für eine Sonderabschreibung das Parlament. Mit ihr sollen private Investoren dazu angeregt werden, zügig mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen. Alle drei Gesetze bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.
Deutscher Mieterbund hatte Ansätze „halbherzig“ genannt
Am 7. November hatte es eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages gegeben. Dem Deutschen Mieterbund zufolge blieben die Vorschläge der Bundesregierung im Rahmen des Mietrechtsanpassungsgesetzes im Ansatz stecken, seien unzureichend und müssten nachgebessert werden. Daraufhin verständigte man sich Ende November auf eine Anpassung des Gesetzes.
Quellen: demo-online.de, zeit.de, Deutscher Mieterbund, bundestag.de