Berliner Senat erlässt Umwandlungsverordnung 2020

Neue Regelungen treten am 13. März für fünf Jahre in Kraft

Foto: Achim Scholty/Pixabay

Der Berliner Senat hat am gestrigen Dienstag auf Vorlage von Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) die Umwandlungsverordnung 2020 beschlossen. Diese trete am 13. März in Kraft und gelte für fünf Jahre, teilte der Senat mit.

Das Land Berlin habe im März 2015 mit der Umwandlungsverordnung erstmals eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den sozialen Erhaltungsgebieten Berlins eingeführt. Diese Verordnung tritt am 13. März 2020 außer Kraft. Da sich das Umwandlungsgeschehen weiter auf einem hohen Niveau befinde, seien laut des Senats die Anwendungsvoraussetzungen für den Neuerlass der Verordnung gegeben.

Im Jahr 2018 wurden demnach in Berlin 12.784 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt. Davon seien allein auf die sozialen Erhaltungsgebiete 5.204 Wohnungen beziehungsweise 41 Prozent entfallen. Weiterhin bestehe ein erhebliches Umwandlungspotenzial in den sozialen Erhaltungsgebieten, welches Ende des Jahres 2018 auf 55 Prozent des Wohnungsbestands der Gebiete beziffert wurde. Gleichzeitig würden Ergebnisse des seit dem Jahr 2015 laufenden Monitorings zur Anwendung der Umwandlungsverordnung ergeben, dass sich die Genehmigungspflicht dämpfend auf das Umwandlungsgeschehen in den sozialen Erhaltungsgebieten auswirkt. So hätten sich in den bereits im Jahr 2015 bestehenden sozialen Erhaltungsgebieten die tatsächlich vollzogenen Umwandlungen von 5.163 Wohnungen im Jahr 2015 auf 1.301 Wohnungen im Jahr 2018 beziehungsweise um 75 Prozent reduziert.

„Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum führt häufig zur Veränderung der angestammten Bewohnerschaft“, sagte Senatorin Lompscher dazu. „In den sozialen Erhaltungsgebieten können wir diese Entwicklung mit Hilfe der Umwandlungsverordnung dämpfen. Ihre hohe städtebauliche und wohnungspolitische Bedeutung steht damit außer Frage. In den momentan mit Rechtsverordnung durch die Bezirke festgelegten 59 sozialen Erhaltungsgebieten leben rund 900.000 Berlinerinnen und Berliner. Mit dem Erlass der Umwandlungsverordnung 2020 werden die Bezirke in die Lage versetzt, den Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den vorhandenen und zukünftigen sozialen Erhaltungsgebieten wirksam weiter zu verfolgen.“

Quelle: Senatskanzlei Berlin