Berliner Senat beschließt den Mietendeckel

Scharfe Kritik aus der Opposition und aus der Wohnungswirtschaft

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Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sogenannte Mietendeckel, wurde am gestrigen Donnerstag, 30. Januar, vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Fast geschlossen hätte die rot-rot-grüne Koalition für das Gesetz gestimmt, berichtet etwa die Berliner Morgenpost. Laut rbb habe es 85 Ja-Stimmen sowie 64 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung gegeben. Die Verordnung soll in Kraft treten, sobald sie veröffentlicht sei, vermutlich noch im Februar. Das Gesetz betrifft rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in der Hauptstadt, die vor 2014 gebaut wurden und soll rückwirkend zum 18. Juni 2019 gelten.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat eine Webseite zum Mietendeckel eingerichtet, die ständig aktualisiert wird. Dort können sich Mieter und Vermieter über das Gesetz informieren und herausfinden, ob sie von der Regelung betroffen sind. Die Homepage finden Sie hier.

Die Berliner Opposition sowie Wirtschaftsverbände hätten bereits angekündigt, Verfassungsklage einzureichen, berichtet der rbb weiter. Ein Normenkontrollverfahren würde laut Experten jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen – etwa ein bis anderthalb Jahre, so die Berliner Morgenpost.

Aus der Bau- und Wohnungswirtschaft gibt es vornehmlich kritische Reaktionen zum Beschluss des Mietendeckelgesetzes. Maren Kern, Vorstand BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., sagte: „Mit dem Mietendeckel hat das Berliner Abgeordnetenhaus heute ein Gesetz beschlossen, das nach unserer Auffassung in mehrfacher Hinsicht klar im Widerspruch zum Grundgesetz steht. Es bedeutet Rechtsunsicherheit und vorhersehbar enttäuschte Erwartungen für die Mieterinnen und Mieter. Vor allem aber bringt er schlechtere Investitionsbedingungen für den zur Marktentspannung dringend benötigten Neubau. Damit ist das Gesetz ein Deckel für die weitere positive Entwicklung Berlins. Nachdem das Gesetz jetzt vorliegt, hoffen wir auf eine rasche Klärung vor den Verfassungsgerichten.“

Auch der Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hält nicht viel vom Mietendeckel. Dieser werde „ein hartes Verbotsgesetz“, teilte der Verband am Donnerstag mit. GdW-Präsident Axel Gedaschko erklärte, dass der Mietendeckel „völlig übers Ziel“ hinausschieße. Nicht nur Vermieter hätten künftig darunter zu leiden, sondern auch Mieter. Zudem gehe das Gesetz „auch zulasten der Glaubwürdigkeit des Rechtstaates, da es sich über das Staatsrecht hinwegsetzt und eindeutig verfassungswidrig ist“. Die gesamte Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

Als „historische Chance für eine soziale Wohnungsversorgung“ bezeichnet wiederum der Berliner Mieterverein das neue Gesetz. „Wir begrüßen den Mietendeckel ganz ausdrücklich, auch wenn wir nicht mit allen Regelungen glücklich sind“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die Grundsatzkritik der Vermieterverbände am Mietendeckel halte der Mieterverein nicht für gerechtfertigt. „Eine Atempause für die Mieterschaft ist vertretbar, weil die Vermietereinkünfte und Immobilienvermögen massiv angestiegen sind, das darf nicht vergessen werden“, sagte Wild. Der Berliner Mieterverein werde nun „das Beratungsangebot erhöhen und Mieterinnen und Mieter bei der Durchsetzung der Ansprüche begleiten und vertreten“. Das gesamte Statement können Sie hier nachlesen.

Quellen: rbb, Berliner Morgenpost, Berliner Senatsverwaltung, BBU, GdW, Berliner Mieterverein