Berliner Mietendeckel vor Gericht

CDU/CSU und FDP haben eine Verfassungsklage in Form einer Normenkontrolle gegen Berliner Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Foto: Arek Socha/Pixabay

„Union und Liberale halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für das Mietrecht missachtet“, schreibt etwa die Berliner Morgenpost. „Niemand weiß mehr, ob er sich an Bundes- oder Landesrecht halten soll“, zitiert das Blatt Jan-Marco Luczak, der das Verfahren für die Abgeordneten der Union koordiniere. „Das Land Berlin […] hat seine Befugnisse eindeutig überschritten“, habe der Erste Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Berliner Zeitung gesagt.

284 Bundestagsabgeordnete unterstützen demnach die Normenkotrollklage. 204 der 246 Abgeordneten der CDU/CSU sollen den Antrag unterschieben haben. Die weiteren 80 Unterschriften seien von der FDP, heißt es. Wie die Berliner Zeitung berichtet habe Krtik von den Linken gegeben. „Wir brauchen keinen Schutzschirm für Mieten-Profiteure, sondern einen Schutzschirm für Mieterinnen und Mieter“, so Sprecherin Caren Lay. Zuvor hatte das Berliner Landgericht den Mietendeckel in einem konkreten Fall für verfassungswidrig erklärt und überwiesen ein Berufungsverfahren zur Abklärung an das Bundesverfassungsgericht, heißt es.

Den Artikel der Berliner Morgenpost können Sie hier abrufen.

Quellen: Berliner Morgenpost, Berliner Zeitung, Ausgaben vom 7. Mai 2020