Berliner Landgericht hält Mietendeckel für verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht soll nun entscheiden

Das Berliner Landgericht sieht den vor Kurzem in der Hauptstadt in Kraft getretenen Mietendeckel als verfassungswidrig an. Die 67. Zivilkammer habe am vergangenen Donnerstag beschlossen, „dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen“, teilte das Landgericht mit. Ihre Entscheidung begründet die Kammer demnach damit, dass die dass die gesetzlichen Vorschriften des „Berliner Mietendeckels“ ihrer Auffassung nach formell verfassungswidrig seien, „da dem Land Berlin insoweit die Gesetzgebungskompetenz gefehlt habe“.

Anlass für die Untersuchung sei ein Mieterhöhungsklageverfahren vor dem Amtsgericht Spandau gewesen, bei dem die beklagten Mieter in Berufung gegangen seien und sich auf den im Verlaufe des Berufungsverfahrens in Kraft getretenen „Berliner Mietendeckel“ berufen und geltend gemacht hätten, dass der mit der klagenden Vermieterin geschlossene Mietvertrag dem „Mietenstopp“ des Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln. unterfalle.

Im Falle der Verfassungsgemäßheit des „Mietendeckels“, so die Kammer, könnten sich die Mieter auf den dort angeordneten „Mietenstopp“ berufen.

Quelle: Landgericht Berlin