Berlin: „Enteignungsinitiative zulässig“

Die verfassungsrechtliche Grundlage sei gegeben, so ein Parlamentsgutachten.

Eine Berliner Initiative fordert die Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Rein rechtlich sei das zulässig, besagt zumindest ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus. Darüber berichtete der rbb. Grundlage dafür seien die Grundgesetz-Artikel 14 und 15. Die Zuständigkeit Berlins für ein entsprechendes Gesetz sei „zu bejahen“, steht zu lesen. „Das Gesetz könnte die Sozialisierung von Grund und Boden mit den darauf befindlichen Gebäuden zum Inhalt haben.“ Ein solches „Vergesellschaftungsgesetz“ sei auch mit der Landesverfassung vereinbar.

Die Forderung, Unternehmen mit mindestens 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften, stelle eine „zulässige Pauschalierung“ dar. „Es erscheint sachlich gerechtfertigt, öffentliche und genossenschaftlich organisierte Wohnungsunternehmen von einer Sozialisierung auszunehmen“, heißt es in dem Gutachten. Bei ihnen sei der Schutz der Mieter vor überhöhten Mieten eher gewährleistet als bei privaten, gewinnorientierten Unternehmen. Die betroffenen Unternehmen müssten allerdings entschädigt werden. Die Höhe der Entschädigung müsse sich zumindest am Verkehrswert orientieren, um verfassungskonform zu sein.

Lege man die Kritierien der Initiative zugrunde, wären von der Enteignung laut rbb etwa ein Dutzend Firmen mit 240.000 Mietwohnungen, etwa 15 Prozent des Gesamtbestandes in Berlin. Im Juni übergab die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ rund 77.000 Unterschriften an den Senat, von denen etwa 58.000 als gültig anerkannt worden seien – fast dreimal so viele wie für die Einleitung eines Volksbegehrens erforderlich. Die Innenverwaltung prüfe, ob das Ansinnen der Initiative rechtskonform sei.

Das Gutachten können Sie hier einsehen.

Quelle: rbb