Berlin: Enteignungs-Volksentscheid nimmt nächste Hürde

„Deutsche Wohnen & Co“ sollen nach Willen der Initiatoren „vergesellschaftet“ werden.

Das Berliner Bündnis „Deutsche Wohnen Co. Enteignen“ hat ihre Vorlage für einen Volksentscheid überarbeitet. Das teilte die Initiative am Mittwoch dem rbb und den lokalen Medien mit. Dabei sei es vor allem um eine Formulierung gegangen, auf die die Senatsverwaltung für Inneres das Bündnis in Gesprächen hingewiesen habe.

Der Volksentscheid sieht vor, alle Unternehmen zu „vergesellschaften“, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen. Ursprünglich habe es in dem Text geheißen, der Senat werde zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum aufgefordert. In der überarbeiteten Fassung werde der Senat nun aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich seien. „Aus unserer Sicht gibt es keinen inhaltlichen Unterschied“, sagte Rouzbeh Taheri, ein Sprecher der Initiative, gegenüber dem Sender. Die Innenverwaltung könne nun die juristische Prüfung abschließen.

Das Bündnis hatte 2019 rund 77.000 Unterschriften eingereicht, um die Einleitung des Volksbegehrens zu beantragen. Die Innenverwaltung erklärte davon Anfang Juli letzten Jahres etwa 58.000 für gültig; 20.000 hätten bereits gereicht.

Möglich sei eine Durchführung zeitgleich mit der Bundestags- und Abgeordnetenwahl 2021. Das Volksbegehren müsse jedoch von sieben Prozent der wahlberechtigten Berliner unterstützt werden, damit es zum Volksentscheid kommen könne. Laut einer vom Tagesspiegel in Auftrag gegebenen Umfrage würde eine „äußerst knappe“ Mehrheit der Berliner die Initiative unterstützen. Die Daten seien jedoch noch in der Zeit vor Einführung des Mietendeckels erhoben worden.