Bayerische Verfassungsrichter stoppen Mietenvolksbegehren

Die Gegner des Berliner Mietendeckels fühlen sich durch das Urteil bestärkt.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof. Foto: Florian Adler – CC BY-SA 3.0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ am Donnerstag für nicht zulässig erklärt. „Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers offensichtlich nicht gegeben ist“, heißt es in der Entscheidung. Die Kammer folgte damit einer Einschätzung des bayerischen Innenministeriums. Dieses hatte im April erklärt, dass die Gesetzesbefugnis für das Mietrecht eindeutig beim Bund liege.

Zu dem Bündnis hinter dem Volksbegehren gehören unter anderem der Landesverband des Deutschen Mieterbunds, Gewerkschaften, Sozialverbände, die Oppositionsparteien Grüne und SPD sowie die nicht im Landtag vertretenen Linken. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Gemeinden für sechs Jahre einfrieren. Mit rund 53.000 Unterschriften hatte das Bündnis im Februar laut Bericht des Bayerischen Rundfunks die Zulassung zum Volksbegehren beantragt, damit waren mehr als doppelt so viele Unterschriften wie notwendig zusammengekommen.

„Entspannung nur durch mehr Neubau“
„Wir sind nicht überrascht über diese Entscheidung, auch wenn wir sie mit Spannung erwartet haben“, kommentierte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, den Richterspruch. „Mit diesem Urteil bestätigt ein deutsches Verfassungsorgan erstmals unsere Rechtsauffassung.“ Die Wohnungswirtschaft habe bereits in der Vergangenheit immer wieder auf die Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung hingewiesen. Eine wirkliche Entspannung des Miet- und Wohnungsmarktes werde es nur durch mehr Neubau und die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus geben, so Gedaschko. „Politische und ideologische Utopien schaffen keine neuen Wohnungen.“

Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. sieht im bayerischen Urteil „ein klares Signal für Berlin“, sagt Vorständin Maren Kern. „Mietrecht ist und bleibt Bundesrecht. Statt eines sehr wahrscheinlich ebenfalls verfassungswidrigen Mietendeckels braucht Berlin vor allem eines: dass die wachsende Stadt kraftvoll und positiv gestaltet wird. Dazu gehören vor allem eine Stärkung des Neubaus und eine Versachlichung der wohnungspolitischen Diskussionen.“ Der Mietendeckel definiere anders als die bayerische Initiative auch Miet-Obergrenzen und sehe ab November 2020 die Absenkung von nach den Maßgaben des Gesetzes überhöhten Mieten sowie einen Modernisierungsdeckel vor, „alles weitere gravierende Eingriffe in das Bürgerliche Gesetzbuch und damit in Bundesrecht“, so der BBU.

Berliner Senat setzt auf Karlsruhe
„Eine enttäuschende Entscheidung für die bayerischen Mieterinnen und Mieter“ nannte dagegen der Deutsche Mieterbund das Urteil. „Jetzt ist der Bundesgesetzgeber dran“, forderte Präsident Lukas Siebenkotten. „Denn wenn, wie die Verfassungsrichter sagen, der Bund zuständig ist, muss die Bundesregierung nun endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und für eine wirksame Mietenbegrenzung in laufenden Mietverträgen sorgen, und zwar unverzüglich. Ausreden gelten nicht!“

Keine Vorentscheidung für den Berliner Mietendeckel kann Rainer Wild, der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, erkennen. „Über das Gesetz werden das Berliner Verfassungsgericht und das Bundesverfassungsgericht unabhängig von Bayern entscheiden“, so Wild gegenüber dem rbb.

Auf eine Grundsatzentscheidung der Karlsruher Richter setzt auch der Berliner Senat. Seine Anwälte hätten deshalb beim Berliner Verfassungsgerichtshof angeregt, das unter anderem von den Landesverbänden von CDU und FDP angestrengte Verfahren bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, so am Freitag eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Wohnen. In diesem Jahr werde allgemein nicht mehr mit Urteilssprüchen der Landes- und Bundesverfassungsrichter gerechnet, meldet der rbb.