Bauministerium zieht positive Bilanz zur Wohnungspolitik in Brandenburg

Minister Guido Beermann: „Rekordinvestitionen in Wohnungsbauoffensive zeigen Wirkung“

Guido Beermann. Foto: Nils Hasenau

Brandenburgs Bauminister Guido Beermann (CDU) hat heute eine positive Bilanz zur Wohnungspolitik des Landes gezogen. In Brandenburg gebe es ausreichend bezahlbaren Wohnraum, sagte der Minister heute bei der digitalen Pressekonferenz „Zukunftssicher Leben in Brandenburg: Wohnraumförderung nutzen, bezahlbare Mieten sichern, Wohnungsbau ermöglichen“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung. Die durchschnittliche Miete im Land lege bei 5,76 Euro pro Quadratmeter. Als Flächenland gebe es jedoch je nach Region eine Bandbreite an Schrumpfung und Wachstum – das erfordere unterschiedliche Lösungen, sagte Beermann. Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie habe insbesondere die Wohnungsbauoffensive erfolgreich und auf hohem Niveau fortgeführt werden können.

Für die Wohnraumförderung hat Brandenburg 2020 das Investitionsvolumen aus Landesmitteln von 25 Millionen Euro auf 170 Millionen Euro erhöht und damit die weggefallenen Bundesmittel kompensiert. Insgesamt wurden mit dem Spitzenvolumen von 175 Millionen Euro von Land und Bund 69 Vorhaben im ganzen Land gefördert, knapp zwei Drittel davon im Berliner Umland. Mit dem Geld unterstützt das Land unter anderem den Neubau von Mietwohnungen, Modernisierungen und behindertengerechte Anpassungen. Auch der Kauf und die Instandsetzung von Eigentum kann gefördert werden.

Der Großteil der Förderung entfiel 2020 mit rund 150 Millionen Euro auf den Bereich Miete, Neubau und Wiederherstellung. Knapp 11,5 Millionen Euro bzw. sechs Millionen Euro wurden für die Bereiche Eigentum bzw. Modernisierung und Instandhaltung von Mietwohnungen bewilligt. Die Mittel sind gut nachgefragt: Das beantragte Volumen lag demnach fast 100 Millionen Euro höher, als Geld im Topf war.

Insgesamt 871 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen seien im vergangenen Jahr in Brandenburg entstanden, teilte Minister Guide Beermann mit. Das seien mehr als doppelt so viele wie 2018. Zugleich würden aber in den kommenden Jahren immer mehr solcher Bindungen wegfallen. Um dem Trend langfristig entgegenwirken zu können, sei ein steigendes Zusagevolumen bei den Fördermitteln nötig. Auch 2021 und 2022 würden Mittel auf gleichbleibendem Niveau benötigt, sagte Beermann. Bereits jetzt übersteige das Antragsvolumen für 2022 die geplanten Mittel.

Als Beispiel für modellhafte Wohnbauförderung nannte der Minister das Neubauvorhaben der ProPotsdam an der Heinrich-Mann-Allee in Potsdam – wenn auch nicht namentlich. An dem Standort würden 341 Wohnungen entstehen (256 davon mietpreis- und belegungsgebunden), und durch die Entwicklung einer Finanzierungsvariante sei es möglich, die Landesförderung erheblich zu reduzieren: Von 56,5 Millionen Euro auf 25,1 Millionen Euro. Die so „eingesparten“ 31,4 Millionen Euro hätten für andere Förderungen eingesetzt werden können. Das Beispiel zeige jedoch ein „höchst individuelles Finanzierungsmodell“, sagte Beermann.

Als gelungen bezeichnete Guido Beermann auch die Arbeit des „Bündnisses für Wohnen“, dass die Wohnungsbauoffensive aktiv unterstützt habe. Gemeinsames Ziel des Bündnisses sei es, mehr bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen, Mietpreis- und Belegungsbindungen zu schaffen und zu erhalten. Den Austritt des Mieterbunds aus dem Bündnis bedauere er – es sende „leider ein falsches Signal an die Mieterinnen und Mieter im Land“. Das Ministerium werde die Situation mit den Bündnispartnern diskutieren, so der Minister.

Zum Thema Kappungs- und Mietpreisbremse sagte Beermann, dass Mietrecht grundsätzlich Bundesrecht sei. In Ausnahmefällen hätten die Länder jedoch die Möglichkeit, zusätzliche Regelungen zu treffen, soweit das Bundesrecht dies zulasse. Das betreffe sowohl die Kappungsgrenze, die bestehende Mietverhältnisse einschließt, sowie die Mietpreisbegrenzung, die neue Mietverhältnisse betrifft. Während die Kappungsgrenzenverordnung bereits im Februar im Kabinett verabschiedet wurde, soll die Mietpreisbegrenzungsverordnung im März beschlossen werden. Beide Regelungen sollen bis Ende 2025 gelten. Voraussetzung für solche Verordnungen sei ein angespannter Wohnungsmarkt. Dieser besteht laut einem Gutachten derzeit in 19 Gemeinden des Landes, unter anderem in Potsdam und Kleinmachnow. Instrumente zur Unterstützung angespannter Wohnungsmärkte seien unter anderem eine Planungsförderungsrichtlinie, ein Leitfaden für ein effizientes Flächenmanagement, die Erweiterung des Folgekostenrechners um das Modul „soziale Infrastruktur“ sowie die Schaffung eines Baulückenkatasters als Erweiterung des Planungsportal BB. Dieses soll im März 2021 vorliegen.

Zuletzt gab der Minister noch einen Ausblick auf 2021/22: Die Wohnungsbauoffensive solle auf gleichem Niveau fortgeführt und die Richtlinien überarbeitet werden. Das verfügbare Volumen für 2021 in Höhe von ca. 166 Millionen Euro sei mit Blick auf die aufgenommenen Anträge und Fördernachfragen bereits gut angenommen worden. Derzeit laufe die Haushalts-Planaufstellung 2022. Zudem wolle das Ministerium die Arbeit mit dem Bündnis für Wohnen fortsetzen. In Arbeit sei der erste Wohnungsmarktbeobachtungsbericht für Brandenburg, der als Informationsgrundlage, Steuerungsinstrument und Frühwarnsystem zur Entwicklung der Wohnungsmärkte fungieren soll. Ebenso stehe die Strategie Standortmodelle an.

Die Präsentation des MIL zur Wohnraumförderung in Brandenburg können Sie hier herunterladen.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung