Bauministerien fordern mehr Planungssicherheit

„Mittweidaer Erklärung“ der Unions- und FDP-geführten Häuser

Uwe Schüler, Staatssekretär im Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Foto: Ines Hasenau
Uwe Schüler, Staatssekretär im Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Foto: Ines Hasenau

400.000 Neubauwohnungen pro Jahr – von diesem Ziel sei der Bund weit entfernt, schreibt das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in einer Pressemitteilung vom 12. August. Baustaatssekretär Uwe Schüler traf sich in Sachsen mit Amtskolleg:innen von unions- und FDP-geführten Bauministerien. Gemeinsam haben sie Forderungen an den Bund formuliert. Ganz oben stehen: Planungssicherheit beim Bauen und Wohnen sowie die Umsetzung der Städtebauförderung. Die Forderungen wurden in der „Mittweidaer Erklärung“ zusammengefasst.

„Um es auf den Punkt zu bringen: Es wird zu wenig gebaut“, wird Staatssekretär Uwe Schüler zitiert. „Das liegt vor allem an Entscheidungen der Bundesregierung zu Förderungen und gesetzlichen Anforderungen. Dazu kommen hohe Baupreissteigerungen, Zinssteigerungen und die generelle Verunsicherung von Bürgern und Wirtschaft. Deutschland braucht jetzt aber Planungssicherheit, weniger Regeln, weniger Bürokratie und mehr Förderung. Darüber hinaus gilt es, die Potentiale attraktiver ländlicher Räume zu nutzen.“

Die Forderungen der „Mittweidaer Erklärung“ im Wortlaut:

  • „Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vom 24. April 2024 muss frühzeitig in enger Abstimmung mit den Ländern in nationales Recht (Gebäudeenergiegesetz) umgesetzt werden. Der Bund soll einen klaren Fahrplan vorlegen. Die Umsetzung muss mit Augenmaß und technologieoffen erfolgen, auf das notwendige Maß begrenzt werden. Ausnahmemöglichkeiten für Härtefälle müssen vollständig genutzt werden, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz sollen wirtschaftlich realisierbar sein und dürfen nicht durch Zwang erfolgen. Der Bund muss die Umsetzung finanziell unterstützen und sozial ausgewogene Förderinstrumente bereitstellen. Die EU-Verordnung gegen Wohnungsbau und für Bürokratieaufwuchs muss zurückgenommen werden. Diese Verordnung über die Wiederherstellung der Natur wurde im Juni 2024 vom Rat der EU beschlossen. Ansonsten müsste Deutschland nunmehr einen nationalen Wiederherstellungsplan mit konkreten Flächenvorgaben zu deren Umsetzung erstellen. Davon sind besonders die Städte und Gemeinden belastet.“
  • „Der Bund soll sich dafür einsetzten, die Reglementierung des Wohnungsbaus und der Wohnraumförderung durch EU-Rechtsvorschriften zu verringern. Ein neues EU-Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für den Wohnungsbau wird abgelehnt, da ein weiterer Aufwuchs an Bürokratie zu befürchten ist.“
  • „Der Bund wird aufgefordert, eine zentrale Datenbank zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu entwickeln, um eine einheitliche Datenerfassung sicherzustellen.“
  • „Für die zukunftsorientierte Entwicklung unserer Städte und Gemeinden muss der Bund die Bauleitplanung flexibilisieren und die individuellen Entwicklungsbedarfe der Regionen respektieren. Es braucht neben konkreten Maßnahmen der Planungsbeschleunigung auch die Schaffung von größeren Handlungs- und Gestaltungsspielräumen. Die Baugesetzbuch-Novelle muss in einem geordneten Verfahren unter sach- und fachgereichter Einbindung der für die Umsetzung zuständigen Bundesländer erfolgen. Der bisher vorliegende Entwurf ist kein Bauturbo.“
  • „Der Bund muss Planungssicherheit im Wohnungsbau gewährleisten, indem er klare und verlässliche Förderbedingungen garantiert und die Wirkungen beispielsweise der Mietpreisbremse und anderer weiterer Eingriffsmaßnahmen sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter auf ihre Wirksamkeit hin untersucht.“
  • „Die Erhöhung der Städtebauförderung als zentrales Element für die nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden, die im Koalitionsvertrag 2021-2025 angekündigt wurde und bisher ausgeblieben ist, sollte endlich umgesetzt werden. Die Aufstockung auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr wurde von der Bauministerkonferenz bereits 2022 und 2023 gefordert.“
  • „Ein wichtiger Eckpfeiler zur Entlastung der Wohnungsmärkte ist die Förderung der ländlichen Entwicklung. Es gilt, die Gestaltung des ländlichen Raumes als Zukunftsraum zum Wohnen und Arbeiten zu stärken. Der Bund muss daher die Kürzungen der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)‘ nicht nur zurücknehmen, sondern wie ursprünglich angekündigt verstärken.“
  • „Darüber hinaus muss der Bund den Leerständen aktiv entgegenwirken – gerade in ländlichen Regionen. Andernfalls bleibt kein Anreiz für notwendige Investitionen.“