Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau‑ und Raumordnungsrechts in die Länder‑ und Verbändeanhörung gegeben.

Mit dem sogenannten Baugesetzbuch‑Upgrade solle ein umfassender Rahmen geschaffen werden, um Planung und Bau zu beschleunigen und Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben. Nach Abschluss der Anhörung solle der Entwurf ins Kabinett eingebracht werden; ein Beschluss noch vor der parlamentarischen Sommerpause sei vorgesehen.
Nach Darstellung des Ministeriums greife das Vorhaben zentrale Fragen der Stadtentwicklung auf: Wie könne mehr Wohnraum entstehen, ohne Lebensqualität und Umwelt zu beeinträchtigen? Wie ließen sich Wohnen, Gewerbe und Kultur besser miteinander verbinden? Und wie könnten Planungsverfahren schneller, transparenter und digitaler werden? Die Novelle sehe dafür Änderungen im Baugesetzbuch, in der Baunutzungsverordnung sowie im Raumordnungsgesetz vor.
Bundesministerin Verena Hubertz erklärte laut BMWSB, das Baugesetzbuch setze den Rahmen für das Zusammenleben in Städten und Gemeinden. Ziel des Upgrades sei es, den Kommunen „Rückenwind“ zu geben – mit mehr Priorität für den Wohnungsbau, weniger Hindernissen bei der Digitalisierung und stärkeren Instrumenten gegen sogenannte Schrottimmobilien. Das Gesetz solle ein Werkzeugkasten für beschleunigtes Bauen, Klimaanpassung und mehr Wohnraum sein.
Kern der Reform sei unter anderem ein stärkerer Vorrang für den Wohnungsbau in angespannten Märkten. Kommunen könnten künftig ein „überragendes öffentliches Interesse“ für Wohnungsbau aktivieren, wenn ein dringender Wohnbedarf bestehe. Zudem solle die Innenentwicklung erleichtert werden, etwa durch vereinfachte Umweltprüfungen, längere Gültigkeit naturschutzfachlicher Gutachten und angehobene Schwellenwerte für beschleunigte Verfahren. Auch die vollständige Digitalisierung von Bauleitplanverfahren mit bundeseinheitlichen Fristen sei vorgesehen, verbunden mit dem Ziel, Planungsverfahren in der Regel auf maximal zwei Jahre zu begrenzen.
Darüber hinaus betont das BMWSB die Bedeutung multifunktionaler Flächennutzung, des seriellen und modularen Bauens, einer stärkeren Förderung der Klimaresilienz sowie erleichterter Standortentscheidungen für Feuerwehren und Rettungsdienste.
GdW: Richtige Richtung – aber noch kein echter Bau‑Turbo
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs‑ und Immobilienunternehmen bewertete den Referentenentwurf grundsätzlich positiv, sah jedoch noch keinen entscheidenden Durchbruch für schnelleres und bezahlbares Bauen. GdW‑Präsident Axel Gedaschko erklärte, die Lage auf den Wohnungsmärkten sei weiterhin sehr angespannt. Umso wichtiger wäre eine Reform, die Planen und Bauen tatsächlich spürbar beschleunige – der vorliegende Entwurf bleibe hier jedoch aus Sicht der Wohnungswirtschaft noch zu zurückhaltend.
Positiv hob der GdW hervor, dass der Wohnungsbau in Abwägungsentscheidungen stärker berücksichtigt werde, dass Verfahren digitalisiert und beschleunigt werden sollten und dass Impulse für effizientere Flächennutzung sowie serielles Bauen enthalten seien. Diese Ansätze griffen zentrale Forderungen der Branche auf und gingen in die richtige Richtung.
Kritisch sehe der Verband jedoch die konkrete Ausgestaltung des Abwägungsvorrangs für den Wohnungsbau. Dieser greife nach dem Entwurf lediglich auf Ebene der Bauleitplanung. Selbst wenn ein Bebauungsplan Wohnungsbau vorsehe, könnten einzelne Bauvorhaben weiterhin an naturschutzrechtlichen Anforderungen scheitern oder erheblich verzögert werden. Wenn der Vorrang nicht auch für das konkrete Projekt gelte, bleibe er in der Praxis weitgehend wirkungslos, so Gedaschko.
Zudem warnt der GdW vor zusätzlichen Hürden durch parallele Änderungen im Naturschutzrecht. Neue Ausgleichspflichten, erweiterte Schutzkulissen und zusätzliche Planungsebenen könnten Verfahren verlängern und Baukosten erhöhen. Im ungünstigsten Fall drohe sogar eine faktische Sperrwirkung für Projekte.
Vor diesem Hintergrund fordert der GdW eine verbindliche „Fast Lane fürs Wohnen“, mit klar verkürzten Verfahren, einem durchgreifenden Vorrang für Wohnungsbau auch auf Vorhabensebene sowie dem Abbau zusätzlicher Prüf‑ und Dokumentationspflichten. Nur so könne eine Reform entstehen, die nicht nur auf dem Papier stehe, sondern in der Praxis wirke und dazu beitrage, dringend benötigten Wohnraum schnell und bezahlbar zu schaffen.
Quellen: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie Mitteilung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs‑ und Immobilienunternehmen.








