Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW habe Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts gefordert.

Anlass sei die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages gewesen.
Nach Auffassung des Verbandes seien die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung von Planungsverfahren grundsätzlich zu begrüßen. Der geplante Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau greife jedoch zu kurz.
Vorrang soll auch für konkrete Wohnungsbauvorhaben gelten
Der Gesetzentwurf beschränke den Abwägungsvorrang nach Angaben des GdW im Wesentlichen auf die Bauleitplanung. Bei bereits beantragten Projekten oder einzelnen Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich komme die Regelung dagegen nicht zur Anwendung.
Dadurch bleibe der praktische Anwendungsbereich zu klein. Der Verband fordere deshalb, den Vorrang ausdrücklich auf konkrete Wohnungsbauvorhaben auszuweiten.
Axel Gedaschko, Präsident des GdW, habe erklärt, dass bezahlbarer Wohnungsbau insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten bei konkreten Abwägungsentscheidungen ein höheres Gewicht erhalten müsse. Der Vorrang dürfe nicht nur formal im Gesetz stehen, sondern müsse in der Planungspraxis tatsächlich wirksam werden.
Beschleunigung und Digitalisierung positiv bewertet
Positiv bewerte der GdW die vorgesehenen Vereinfachungen bei Planungsverfahren. Schnellere und stärker digitalisierte Prozesse könnten dazu beitragen, Wohnungsbauvorhaben zügiger umzusetzen und den Planungsaufwand zu reduzieren.
Auch die geplanten Erleichterungen für das serielle und modulare Bauen würden vom Verband unterstützt. Standardisierte Bauweisen könnten nach dessen Einschätzung Bauzeiten verkürzen, knappe Kapazitäten effizienter einsetzen und Kosten besser planbar machen.
Ersatzgeldpflicht könnte Wohnungsbau verteuern
Kritisch sehe der GdW dagegen die geplante Ersatzgeldpflicht. Diese solle greifen, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft nicht durch konkrete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden könnten. In solchen Fällen müssten Bauherren eine zweckgebundene Zahlung leisten.
Nach Einschätzung des Verbandes könnte diese Regelung insbesondere bei Projekten in dicht bebauten Städten zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen. Dort seien geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen häufig nur eingeschränkt verfügbar.
Die zusätzlichen Kosten könnten das Bauen und damit langfristig auch das Wohnen weiter verteuern. Aus Sicht des GdW müsse deshalb geprüft werden, wie die Regelung ausgestaltet werden könne, ohne die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zusätzlich zu belasten.
Bezahlbarer Wohnungsbau soll stärker gewichtet werden
Der GdW fordere insgesamt einfachere Verfahren, niedrigere Kosten und eine stärkere Berücksichtigung des Wohnungsbaus bei konkreten Entscheidungen. Gerade in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten müsse das Städtebaurecht dazu beitragen, zusätzliche Wohnungen schneller und wirtschaftlich tragfähig zu realisieren.
Die geplante BauGB-Novelle könne dafür wichtige Voraussetzungen schaffen. Nach Ansicht des Verbandes sei jedoch ein weitergehender Abwägungsvorrang erforderlich, damit die neuen Regelungen nicht nur in der Bauleitplanung, sondern auch bei einzelnen Wohnungsbauprojekten Wirkung entfalteten.
Quelle: GdW








