Teil des Entbürokratisierungspakets der Brandenburger Koalition

Die Brandenburger Regierungskoalition aus SPD und BSW will Bauen in Landschaftsschutzgebieten im Umfeld von Städten und Gemeinden erleichtern. Darüber berichtete ausführlich die MAZ. Das geplante Gesetz zur „Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt“ ermögliche ausdrücklich „gezielte bauliche Vorhaben“. Das teilte Marcel Penquitt (SPD), Vorsitzender des Sonderausschusses für Bürokratieabbau, auf Nachfrage der Zeitung mit.
Künftig sollen etwa bestimmte Photovoltaik-Anlagen oder Bauprojekte im Innenbereich sowie im „nahen Außenbereich bis 300 Meter zur Ortsrandlage“ genehmigungsfähig sein, „ohne dass die betroffene Schutzgebietsverordnung geändert werden muss“. Damit erhielten die Kommunen „wieder mehr Flexibilität, Gestaltungsspielraum und Luft zum Atmen“, so wird Penquitt zitiert. Die Koalition lockere „die starren Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete aus den 90er-Jahren“ und lasse „vertretbares Wachstum zu“. Naturschutzstandards würden seiner Ansicht nach nicht abgesenkt.
Schutzgebiete machen nach Rechnung der MAZ etwa ein Drittel der Brandenburger Landesfläche aus. Verbände wie der Naturschutzbund (NABU) Brandenburg, die Grüne Liga oder der Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisieren, die Koalition wolle den Naturschutz unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung erheblich beschneiden. So sollen Klagen gegen umstrittene Projekte wie den Bau von großen Tierställen erschwert oder gleich ganz unmöglich gemacht werden. „Es droht der schleichende Verlust der Schutzgebiete“, meint NABU-Landeschef Björn Ellner.
Bauen in Schutzgebieten ist nach Darstellung der MAZ nicht grundsätzlich verboten, aber wird in der Regel untersagt. So wurde in Potsdam-Golm der Bau von 1700 Wohnungen untersagt. Christoph Löwer (CDU), Baubeigeordneter im Landkreis Potsdam-Mittelmark, sagte, in seinem Zuständigkeitsbereich würden durch die bestehenden Regelungen Projekte in zweistelliger Millionenhöhe blockiert.
Das Umweltministerium soll nach Plänen von SPD und BSW künftig per Verordnung festlegen, wann bei Bauvorhaben von geringen und wann von nicht geringen Auswirkungen auf die Natur auszugehen ist. Damit könne es indirekt festlegen, gegen welche Vorhaben Verbände klagen können. Von der Gesetzesänderung sei eine „erhebliche Verringerung der Fallzahl“ der Gerichtsverfahren zu erwarten, so das Ministerium.
Klagen seien ein notwendiges Korrektiv, um Behördenfehler zu vermeiden, kontern die Verbände. „Die Verbandsklage führt dazu, dass die Qualität der Planungen und Genehmigungsentscheidungen steigt“, meint etwa BUND-Landeschef Axel Kruschat. „Verwaltungen geben sich schlicht mehr Mühe.“
Das Gesetz soll am 22. Mai erstmals im Landtag beraten werden.