Insgesamt Ordnungen für 19 Berufe auf den neuesten technischen Stand gebracht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 6. Juni im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft“ erlassen. Insgesamt 19 Ausbildungsordnungen der Bauwirtschaft werden damit auf den neusten technischen Stand gebracht, mit aktualisierten qualitativen sowie nachhaltigkeitsbezogenen Standards in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau. Dies betrifft etwa den zukünftigen Straßenbauer wie die Maurerin, die Estrichlegerin oder alle zweijährigen Facharbeiterinnen und Facharbeiter im Hoch-, Tief- wie Ausbau.
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Berufe der Bauwirtschaft durch die Energie- und Wärmewende oder die Digitalisierung zunehmend verändert. Innovationen wie digitale Messungen, die auch satellitengestützt oder mit Drohnen durchgeführt werden, Building Information Modelling (BIM) oder Konzepte für smarte Gebäude haben die Kompetenzanforderungen an Fachkräfte im Bau stark verändert. Die Verordnung nimmt das Bauen im Bestand sowie die ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen unter Berücksichtigung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte in den Fokus und trägt damit wesentlich zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz bei.
Nicht zuletzt der arbeitsschutz- und umweltgerechte Umgang mit Gefahrstoffen machten eine umfassende Neuordnung der Mindeststandards für die Ausbildung in allen Bauberufen erforderlich. In der Verordnung wird außerdem ein „Nachhaltigkeits-Check“ mit Blick auf ökologische Auswirkungen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen eingeführt, der in allen Berufen der Bauwirtschaft auch durch Prüfungsrelevanz eine besondere Bedeutung erhält.
Um den Ausbildungsbetrieben, Kammern, Berufsschulen, überbetrieblichen Bildungsstätten und weiteren Beteiligten ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Implementierung der verbindlichen neuen Lerninhalte einzuräumen, treten die neuen Ausbildungsordnungen in der Bauwirtschaft zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2026 in Kraft.
Durch die Neuordnung werden die 19 Berufe als eine „Berufefamilie“ mit zwei- und dreijährigen Berufen geregelt, bei der sich die einzelnen Ausbildungsordnungen aufeinander beziehen. Dadurch erhalten die Auszubildenden ein ganzheitliches Verständnis für das gewerkeübergreifende Zusammenwirken am Bau und zwischen den Berufen. Auszubildende, die Ihre zweijährige Ausbildung erfolgreich abschließen, können direkt durchstarten und einen weiteren Abschluss in einem dreijährigen Ausbildungsberuf darauf satteln. Die Ergebnisse aus der Abschlussprüfung werden angerechnet.
An der Verordnung, welche die Ausbildung von 19 Berufen regelt, haben neben den beteiligten Bundesministerien und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) von den Verbänden und Gewerkschaften benannte Sachverständige aus den einzelnen Berufen mitgewirkt. Durch viele wichtige Impulse aus der Praxis greifen die Ausbildungsverordnungen den Bedarf einer modernen und nachhaltigen Bauwirtschaft auf. Sie bilden die Grundlage für die qualifizierten Fachkräfte von morgen.
Den Verordnungstext finden Sie hier.