Die Stadt Potsdam verlor vor dem Oberverwaltungsgericht.
Wie die PNN am 24. Januar berichteten, habe der Investor TAMAX im Ringen um die frühere Kleingartensparte Angergrund einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. Die Stadtverwaltung sei bereits in der vergangenen Woche vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gescheitert. Der zweite Senat des Gerichts hat demnach den Bebauungsplan „Kleingartenanlage Angergrund“ für das Gelände im südlichen Teil von Babelsberg für unwirksam erklärt.
„Der Bebauungsplan leidet nach Auffassung des Senats an einem Ermittlungsfehler und einer mangelhaften Abwägung, weil die Stadt bei der Aufstellung des Bebauungsplans die von der nahegelegenen Nuthestraße auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen nicht ausreichend ermittelt und in die Abwägung einbezogen hat“, erklärte eine Gerichtssprecherin auf PNN-Anfrage. Auch die Stadtverwaltung teilte mit, das Gericht habe dem Normenkontrollantrag vor allem deshalb stattgegeben, weil „die vorliegenden Einschätzungen hinsichtlich des Lärmschutzes als nicht ausreichend angesehen wurden.“ Man warte die schriftliche Urteilsbegründung ab, sagte Rathaussprecher Markus Klier: „Dann wird entschieden, ob wir die Zulassung der Revision beantragen.“
Für die vorhandenen Kleingärten auf dem städtischen Grundstück vor Ort habe das Urteil keine Folgen, so Klier. Ob und wann der gekippte B-Plan neu formuliert und noch einmal beschlossen werden soll, blieb zunächst offen, so die PNN. Die TAMAX, die das Grundstück 2014 erworben und die dortigen Gärten 2019 hatte räumen lassen, will ein neues Wohnquartier errichten.