Süddeutsche Zeitung kommentiert Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts.
Die Internet-Plattform Airbnb ist vielen Städten ein Dorn im Auge; nicht nur, aber auch weil die Immobilien- und Mietpreise in den letzten Jahren so rasant angestiegen sind. Nun hat das Münchner Verwaltungsgericht entschieden, dass das Unternehmen zahlreiche Nutzerdaten herausgeben muss.
Die Süddeutsche Zeitung stellt in einem Kommentar zum Urteil fest, dass das Gerichtsurteil ein Durchbruch im Kampf der Städte gegen die Zweckentfremdung sei. Es könne aber nur ein Anfang sein. Gerade die Stadtbewohner sollten die Vermietung an Touristen wieder als das behandeln, was es sei: unsolidarisch. Die Internet-Plattform funktioniere vor allem deswegen so gut, weil sich so viele Stadtbewohner beteiligten, schreibt das Blatt.
Venedig und Paris als Negativbeispiele
In Berlin etwa besäßen 90 Prozent der Inserate keine Registriernummer und seien womöglich illegal sind. Gelte dieser Wert auch für München, müsse man von mehr als 1000 Wohnungen ausgehen. Was passiere, wenn ganze Viertel überwiegend aus Ferienwohnungen bestehen, könne man in Venedig oder in Teilen der Pariser Innenstadt sehen. Lebten in den Wohnungen nicht mehr Bürger, sondern Touristen, verlören die Viertel ihr Leben.
Natürlich, so die SZ, solle es in Städten weiter Ferienwohnungen geben – aber reguliert und besser verteilt. Dazu diene die Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Und ein Zweckentfremdungsgesetz wie das in München stelle klar: Wer illegal untervermiete, der zahle.
Quelle: Süddeutsche Zeitung