Vom 1. November bis zum 2. Dezember 2016 haben alle Potsdamer die Möglichkeit, in den Entwurf zur Lärmaktionsplanung Einsicht zu nehmen sowie wichtige Vorschläge und Hinweise zu dem Entwurf abzugeben.
Noch in diesem Jahr soll der im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2008 und 2011 für die Landeshauptstadt Potsdam erarbeitete Lärmaktionsplan überarbeitet und fortgeschrieben. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Punkt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 1. November bis 2. Dezember in der Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Umwelt und Natur (Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Haus 20, 1. OG, Zimmer 108) zu folgenden Zeiten:
Mo+Mi 8-15 Uhr
Di 8-18 Uhr
Do 8-16 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Ab dem 1. November kann der Entwurf online auch unter www.potsdam.de/laermaktionsplan eingesehen werden.
Der Landeshauptstadt Potsdam ist eine rege und konstruktive Beteiligung sehr wichtig und bittet deshalb alle betroffenen Bürger sich aktiv an der öffentlichen Auslegung zu beteiligen. Mit einer aktiven Beteiligung an der Lärmaktionsplanung können alle zu einer Verbesserung der Lebensqualität in der Landeshauptstadt Potsdam beitragen. Rechtsgrundlage für die Lärmaktionsplanung ist der § 47d Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Für Fragen zum Lärmaktionsplan stehen die Mitarbeiter des Bereiches Umwelt und Natur telefonisch unter (0331) 289-2860 oder -2861 zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung der LHP, 27. Oktober 2016