Neue Zahlen des Moses Mendelssohn Instituts zu Studentischen Wohnkosten

Das Moses Mendelssohn Institut hat in Kooperation mit dem Portal WG-Gesucht.de neue Zahlen zu Studentischen Wohnkosten für das Sommersemester 2025 vorgelegt. Die mittelgroßen Hochschulstandorte verzeichnen demnach einen Aufholtrend. Zu Beginn des Sommersemesters betragen die durchschnittlichen Wohnkosten für Studierende 493 Euro. Das entspricht einer moderaten Steigerung von 0, 9 % (rund 4 Euro) gegenüber dem vorherigen Semester und 2,8 % (rund 14 Euro) gegenüber dem Vorjahr.
Alle 88 deutschen Hochschulstandorte mit über 5.000 Studierenden (ohne Fern- und Verwaltungshochschulen) wurden in die Analyse miteinbezogen. Hier sind etwa 90,5 % aller rund 2,7 Millionen Studierenden in Deutschland eingeschrieben. An der Universität Potsdam allein studierten im Wintersemester 2023/24 offiziellen Zahlen zufolge 20.406 Nachwuchsakademiker:innen.
Die Durchschnittspreise in den zehn größten Hochschulstädten und Millionenstädten sind gegenüber dem vorherigen Semester nahezu unverändert geblieben. Nur in 23 von 88 Städten ist ein gewöhnliches Zimmer im Rahmen der aktuellen BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 Euro verfügbar. Dies trifft vor allem auf kleinere und ostdeutsche Hochschulstandorte zu. In mittlerweile 39 Städten, in denen fast die Hälfte der Studierenden in Deutschland eingeschrieben sind, ist jedoch kaum ein Zimmer im Rahmen der Wohnkostenpauschale zu finden.
Potsdam liegt der Auswertung zufolge im Sommersemester bei einem Durchschnittswert von 500 Euro. Berlin weist 650 Euro auf, Cottbus dagegen nur 287 Euro. Am höchsten ist die Belastung in München mit 800 Euro, am niedrigsten in Chemnitz mit 265 Euro.
Wohnkosten stärker gestiegen als allgemeine Preisentwicklung
In den letzten Jahren sind die Wohnkosten für Studierende und Auszubildende vielerorts deutlich stärker gestiegen als die allgemein hohe Preisentwicklung. Mittlerweile scheinen sich die Preise für gewöhnliche Zimmer in Wohngemeinschaften zu stabilisieren, wie eine aktuelle Analyse des Moses Mendelssohn Instituts in Kooperation mit dem Portal WG-Gesucht.de ergibt.
Projektleiter Dr. Stefan Brauckmann kommentiert: „Seit dem Wintersemester 2021/2022 konnten wir deutliche Preissteigerungen beobachten. Gegenüber dem vergangenen Wintersemester haben wir eine Marktberuhigung festgestellt. Insbesondere in den nach Studierendenzahlen größten Hochschulstädten haben sich die Preise kaum verändert. Dies ist jedoch ein schwacher Trost für die Studierenden, die beispielsweise in München, Berlin, Frankfurt/Main oder Hamburg studieren und mit mehr als 600 Euro für eine gewöhnliche Unterkunft rechnen müssen.“
Zu Beginn des Sommersemesters 2025 müssen Studierende im Durchschnitt etwa 4 Euro mehr für ein WG-Zimmer zahlen als zu Beginn des letzten Wintersemesters. Gegenüber dem Sommersemester 2024 sind die Preise durchschnittlich um 14 Euro (2,8 %) gestiegen. In Potsdam mussten im Wintersemester 2024/25 dagegen im Durchschnitt 555 Euro aufgewendet werden und damit 9,9 Prozent mehr als in diesem Sommersemester. Im Sommersemester 2024 waren es im 550 Euro, im Wintersemester 2023/24 nur 457 Euro. Der niedrigste Durchschnittswert der letzten zwölf Jahre wurde im Wintersemester 2017/18 mit 300 Euro verzeichnet.
„Die durchschnittlichen Wohnkosten, nach Studierendenzahlen gewichtet, täuschen jedoch über die großen regionalen Unterschiede hinweg“, so Dr. Stefan Brauckmann, „Auf der einen Seite gibt es Hochschulstädte in Ostdeutschland sowie kleinere Städte, wo sie ein ausreichendes Angebot im Rahmen der BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 Euro vorfinden, auf der anderen Seite haben sie Städte, wo sie mit einem Wohnkostenbudget unterhalb von 500 Euro kaum fündig werden. Außerdem konnten wir beobachten, dass sich die mittelgroßen Hochschulstädte preislich gerade in Richtung der teuren Hochschulstädte bewegen.“
Anpassung an tatsächliche Preisentwicklung sinnvoll
Die BAföG-Wohnkostenpauschale wurde zu Beginn des letzten Semesters von 360 auf 380 Euro erhöht. Sie liegt damit aber immer noch weiter unter den Richtwerten für Kindesunterhalt nach der „Düsseldorfer Tabelle“. Dort wird der „angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt“ bei 440 Euro Warmmiete angesetzt. Dr. Stefan Brauckmann: „Das BAföG sollte dynamisch an die tatsächliche Preisentwicklung angepasst werden. Dabei muss auch verstärkt berücksichtigt werden, dass die meisten Studierenden in Städten immatrikuliert sind, in denen deutlich höhere Lebenshaltungskosten zu tragen sind. Möglicherweise ist bei den Wohnkosten eine Regelung analog dem Wohngeld mit regional unterschiedlichen Wohngeldstufen anzustreben.“
Laut Zahlen des Moses Mendelssohn Institutes würden sich bei einer Wohnkostenpauschale von 440 Euro lediglich in 17 Städten mit immerhin rund 890.000 Studierenden kaum ein passendes Angebot finden lassen. „Die Zahlen zeigen, dass ohne eine stetige Ausweitung des Angebotes an budgetorientierten Unterkünften nicht aufhalten lässt. Aus diesem Grund sind spezielle Förderprogramme wie das Bundesprogramm ‚Junges Wohnen‘ so wichtig. Es ist zu hoffen, dass es durch die neue Bundesregierung fortgeführt und durch die Bundesländer optimal ergänzt und umgesetzt wird.“
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