Die Landeshauptstadt Potsdam legt der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 13. September 2017 das überarbeitete städtebauliche Konzept für die Abrundung des Baugebietes am Humboldtring im Zentrum Ost vor.
Das städtebauliche Konzept sieht Geschosswohnungsbau vor. Dieser staffelt sich unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange in seiner Höhenentwicklung von einer Fünfgeschossigkeit im Osten bin hin zu einer Dreigeschossigkeit im Westen. Entlang der Nuthestraße entsteht eine klare städtebauliche Kante. Die Bebauung berücksichtigt durch ihre riegelartige Struktur Lärmschutzbelange und durch Unterbrechungen in der Gebäudestruktur werden Sichtbezüge in Richtung Park Babelsberg ermöglicht. In den so geschützten dahinter liegenden Bereichen folgt eine aufgelockerte Gebäudestruktur. Die kleinteilige Bebauung in Richtung Havelufer ermöglicht Ein- und Ausblicke vom Wohngebiet zum Havelufer und umgekehrt. Die Durchwegung des Gebietes mit Anbindung an die Havel und die bestehende Tramhaltestelle an der Nuthestraße für die Öffentlichkeit wird gewährleistet.
In der Sitzung am 1. April 2015 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 „Am Humboldtring“ sowie die Änderung des Flächennutzungs-planes „Am Humboldtring“ (08/15) beschlossen. Grundlage für den Aufstellungsbeschluss bildete ein zweistufiges Workshop-Verfahren zur Erarbeitung eines tragfähigen städtebaulichen Konzeptes. Auf dieser Basis erfolgte ein umfangreicher und intensiver Beteiligungs-, Abstimmungs- und Arbeitsprozess, an dem verschiedene interne und externe Akteure beteiligt waren, so z. B. das Landesamt für Umwelt, das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.
Im Ergebnis der Abstimmungen wurde das ursprüngliche Workshop-Ergebnis mehrfach überarbeitet. Kern der Bemühungen dabei war, die Abschirmung der künftigen Bebauung gegenüber den Ausblicken aus dem Park Babelsberg in die Havelniederung weiter zu verstärken. Trotz aufwändiger Simulationen im digitalen Stadtmodell sowie durch fotografische Montagen und verschiedenster Erörterungen ist es nicht gelungen, hierzu eine übereinstimmende Bewertung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zu erzielen. Der nunmehr vorliegende städtebauliche Entwurf bildet die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf und die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes. Durch die Änderung der Festlegung im Flächennutzungsplan von Grünfläche zu Wohnbauflächen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnbauflächen auf gesamtstädtischer Ebene gelegt. Darauf aufbauend wird der Bebauungsplan entwickelt, der die Voraussetzung für die Schaffung von Geschosswohnungsbau sowie einen Standort für eine Schule/Kita regelt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind abgeschlossen. Die Auswertung der Stellungnahmen und der Überarbeitung des Entwurfes wird nun der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2017 vorgelegt, um mit dieser Autorisierung dann die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben dann Gelegenheit, sich zu den überarbeiteten Plänen zu äußern. Die dann eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und miteinander abgewogen. Erst danach ist ein Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und zum geänderten Flächennutzungsplan gegen Mitte 2018 möglich.
Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Potsdam, 4. September 2017