2,5 Milliarden Euro für soziales und junges Wohnen

Bund und Länder machen Weg frei für Finanzmittel.

Bundesbauministerin Klara Geywitz auf der ProPotsdam-Baustelle in der Heinrich-Mann-Allee . Foto: Stefan Gloede

Für den sozialen Wohnungsbau wird die Bundesregierung bis zum Jahr 2026 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 14,5 Milliarden Euro bereitstellen, heißt es aus dem Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Allein im kommenden Jahr stehe eine Summe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ministerin Klara Geywitz unterzeichnete dazu am 20. Dezember zwei Verwaltungsvereinbarungen für das kommende Jahr, die eine für den klassischen sozialen Wohnungsbau, die andere für das „Junge Wohnen“.

Der Einsatz der Finanzhilfen wird in jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind die Länder. Der Bund kann die Länder seit einer im Jahr 2019 erfolgten Grundgesetzänderung mit Finanzhilfen unterstützen.

In der letzten Legislaturperiode sei der soziale Wohnungsbau ins Stocken geraten, sagte dazu die SPD-Politikerin. „Daher ist es ein zentrales Anliegen dieser Bundesregierung, Wohnraum für Menschen mit geringen Einkommen sowie für junge Menschen zu schaffen, die studieren oder eine Ausbildung machen. Wir wollen in den kommenden Jahren alles dafür tun, wieder mehr davon zu realisieren.“

Für den klassischen sozialen Wohnungsbau sind im kommenden Jahr 2023 2 Milliarden Euro vorgesehen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung mit 500 Millionen Euro die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Hierfür gibt es im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ab 2023 ein besonderes Fördersegment. „Wir brauchen wesentlich mehr Wohnheime für junge Menschen, damit sie keine langen Anfahrtswege haben oder neben dem Studium noch jobben müssen, um sich ein Zimmer leisten zu können“, begründete Klara Geywitz. „Auch die Auszubildenden müssen hier mehr Unterstützung erfahren. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müssen Ausbildungsberufe ebenso im Blick behalten werden wie akademische Berufe.“

Die Bundesbauministerin bat ihre Kolleg*innen aus den Ländern, jetzt ebenfalls schnell die Verwaltungsvereinbarungen zu unterzeichnen. Erst wenn alle Bundesländer unterschrieben hätten, könnten auch Bewilligungen ausgesprochen werden. Für den sozialen Wohnungsbau liege die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz bei den Ländern. „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine gesamtstaatliche Aufgabe“, betonte Klara Geywitz. „Deshalb unterstützt der Bund die Länder mit erheblichen Mitteln.“ Die Länder verpflichten sich ihrerseits, Finanzmittel in Höhe von mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel bereitzustellen.