Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die den Wechsel des Stromanbieters effizienter macht. Umzüge müssen künftig mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin gemeldet werden.

Um die Energieversorgung für Verbraucher einfacher und schneller zu gestalten, hat der Bundestag im Jahr 2021 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Diese regelt, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von nur 24 Stunden möglich sein muss. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe für ganz Deutschland festgelegt. Dies führt zu grundlegenden Veränderungen in den Abläufen der Energiewirtschaft sowie in den IT-Systemen, aber auch zu neuen Herausforderungen für Sie als Verbraucher.
Wie die Energie und Wasser Potsdam (EWP) informiert bleiben Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen weiterhin bestehen. Je nach Vertrag können andere Regeln greifen. Weitere Informationen der EWP finden Sie auf der Website des Energieversorgers.
Die genauen Zählerstände müssen ab sofort am Tag des Ein- oder Auszugs direkt an den jeweiligen Energieversorger gemeldet werden.
Bisher konnten Mieter Ihren Stromanbieter grundsätzlich rückwirkend wechseln, und zwar innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung. Mit der Änderung zum 24 Stunden können Wechsel nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin an- oder abgemeldet werden.
Kündigt der Vormieter oder die Vormieterin nicht oder meldet die Person den Vertrag nicht frühzeitig an die neue Adresse um, dann läuft das Vertragsverhältnis auf dem Zähler weiter. Für Verbraucher können hier zusätzliche Kosten entstehen.
Falls die rechtzeitige Anmeldung verpasst werde, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger. In Potsdam ist es die EWP.
Quellen: Bundesnetzagentur, EWP