pbg: Keine Erhöhung der Nutzungsentgelte bis 2023

Die Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft eG friert ihre Mieten in den nächsten fünf Jahren ein.

Bis 2023 wird sie die Nutzungsentgelte für ihre Mitglieder nicht erhöhen. Wie sie in der neuesten Ausgabe ihrer Mitgliederzeitung informiert, geht dies auf ein Mietenkonzept zurück, auf das sich Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft verständigt haben und am 1. Juli in Kraft tritt.

In ihrer dieser Tage erschienenen Mitgliederzeitung informiert die pbg ihre Mitglieder, dass sich die Genossenschaft entschlossen habe, bis 31. Dezember 2023 keine Erhöhungen der Nutzungsentgelte nach § 558 BGB durchzuführen. In der Zeitung heißt es dazu: „Angesichts rasant steigender Mieten in Potsdam sollen die Mitglieder der pbg sich in ihren Wohnungen sicher fühlen. Deshalb hat der Vorstand ein Mietenkonzept erarbeitet, das die Entwicklung der Nutzungsentgelte klar regelt.“

Auch bei der Anpassung von Nutzungsentgelten nach Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wolle die pbg moderat vorgehen: Zwar könne sie nach Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, aber: „Die pbg behält sich vor, Kappungen vorzunehmen und weniger als 8 Prozent umzulegen.“  Bei Investitionen aufgrund von Mieterwünschen sollen Mieterhöhungen individuell vereinbart werden.

Die selbst auferlegten Regelungen kommen den rund 2.600 Wohnungsnutzern der pbg und ihren Angehörigen zugute, die im Potsdamer Vergleich ohnehin schon günstig wohnen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete der Genossenschaft lag zum 31. Dezember 2018 bei 5,65 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich. Das liegt deutlich unter dem stadtweiten Durchschnitt, der Ende 2017 bei 6,54 Euro lag. Noch deutlicher fällt der Vergleich mit privaten Vermietern aus: Die nahmen 2017 pro Quadratmeter Wohnfläche durchschnittlich 7,03 Euro im Monat.

Günstige Mieten soll es auch bei Neubauten geben. In der Mitgliederzeitung der pbg heißt es dazu: „Bei der Festlegung der Höhe der Mieten wird die pbg darauf achten, dass sie für eine breite Schicht der Mitglieder bezahlbar sind.“

Grundlage der Festlegungen des Mietenkonzeptes sei die wirtschaftliche Solidität der Genossenschaft. Würde die sich ändern, müsste man auch die nunmehr getroffenen Regelungen verändern. Die Genossenschaftszeitung schreibt dazu: „Sollten sich wirtschaftliche oder gesetzliche Rahmenbedingungen verändern, die gravierende Auswirkung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der pbg haben und ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, ist eine Anpassung des Mietenkonzeptes zu beschließen.“

Das Mietenkonzept der pbg tritt am 01. Juli 2019 in Kraft. Von den Selbstverpflichtungen der Genossenschaft seien Nichtmitglieder ausgeschlossen, da sie nicht zur Solidargemeinschaft gehören, ebenso Nutzer, die sich Vorteile zu Lasten der Solidargemeinschaft verschaffen.

Die Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft eG wurde am 13. Mai 1954 gegründet. Mit 2.657 Wohnungen und 3.137 Mitgliedern (Stand 31.12.2018) ist sie die drittgrößte Wohnungsgenossenschaft in Potsdam. Ihre Wohnungen befinden sich vor allem im Süden der Stadt, aber auch im Stadtzentrum und in Potsdam West.