OVG bescheidet Korrektheit der Straßenreinigungssatzung von 2006

Bauverein Babelsberg: Satzung über Reinigungsgebühren bleibt strittig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Korrektheit der Straßenreini­gungssatzung der Landeshauptstadt bestätigt. Die Entscheidung geht auf einen Normenkontrollantrag der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Bauverein Babelsberg zurück. Strittig bleibt allerdings die Straßenreinigungsgebührensatzung. Hier steht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes noch aus.

Der Bauverein Babelsberg, der mit rund 350 Wohnungen eher zu den kleinen Potsdamer Genossenschaften zählt, hatte die Normenkontrollanträge stellvertretend für die im Arbeitskreis StadtSpuren zusammengeschlossenen Wohnungsunternehmen gestellt. In dem Arbeitskreis arbeiten 6 Wohnungsunternehmen zusammen, die gemeinsam etwa 35.000 Mietwohnungen bewirtschaften. Ziel der Anträge war die Überprüfung der Potsdamer Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 10.11.2006, die zu teilweise erheblichen Gebührensteigerungen geführt hatten.

Das OVG befand am 01.07.2008, dass die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam inhaltlich nicht zu beanstanden sei. Die Wohnungswirtschaft hatte sich insbesondere gegen die für sie nicht nachvollziehbaren Straßenklassifizierungen (Straßenverzeichnis) gewandt, wodurch bisher aufwandsarm zu reinigende Straßen in Klassen „aufstiegen“, die wesentlich höheren Aufwand rechtfertigen. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht nunmehr fest, dass die Stadt Potsdam die entsprechende Einordnung der Straßen vornehmen durfte.

Weiterhin im Streit steht die Straßenreinigungsgebührensatzung. Hier geht es insbesondere um den dort festgelegten Gebührenmaßstab. In Abkehr von der kurz zuvor eingeführten Berechnung über die Quadratwurzel der Grundstücksflächen wurde ein Frontlängenmaßstab vorgesehen, der ebenfalls zu deutlichen Gebührensteigerungen führte. Eine Entscheidung über diesen Kontrollantrag steht noch aus.