Ein Semester länger BAföG

Das Studentenwerk Potsdam berät zur Hochschulpandemieverordnung des Landes Brandenburg.

Die Hochschulpandemieverordnung (HPandV) des Landes Brandenburg ist am 14. Oktober in Kraft getreten. Das heißt: ein Semester länger für die BAföG-Empfänger*innen der staatlichen Hochschule. Zudem kann der nach § 48 BAföG erforderliche Leistungsnachweis insgesamt ein Semester später vorgelegt werden.

Sofern der Folgeantrag bereits beim BAFöG-Amt des Studentenwerks eingereicht worden und noch nicht beschieden worden ist, muss nichts getan werden. Wer bereits einen Bescheid für das Wintersemester 2020/2021 erhalten hat, der keinen Hinweis auf die HPandV enthält, sollte sich zur Prüfung des Falls melden. Wenn die Förderungshöchstdauer nach dem Sommersemester 2020 ausgelaufen, das Studium aber noch nicht beendet ist, empfiehlt sich ein Folgeantrag, um von der neuen Regelung zu profitieren.

Das BAföG-Amt zu den telefonischen Sprechzeiten am Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 9 und 11:30 Uhr sowie am Dienstag von 13 bis 15 Uhr erreichbar. Mehr Informationen zu den zuständigen Mitarbeiter*innen und ihrer Erreichbarkeit hier.