Arbeitskreis StadtSpuren gegen Finanzierung der Neuendorfer Straße durch Anlieger

Soziale Wohnungswirtschaft beklagt Intransparenz und prüft Rechtmäßigkeit

Die Landeshauptstadt plant die Erneuerung der Fahrbahn der Neuendorfer Straße im Abschnitt von der Galileistraße bis zur Straße Zum Kirchsteigfeld.

Ende März wurde den Anliegern, darunter auch verschiedenen Wohnungsunternehmen, angekündigt, dass sie an den Kosten der Maßnahme beteiligt werden sollen. Grundlage dafür sei das Kommunalabgabengesetz, in Rede stehen fünfstellige Beträge.

Betroffene Mitgliedsunternehmen des Arbeitskreises StadtSpuren haben dieser Ankündigung fristgerecht widersprochen. Die Widersprüche begründen sich aus der Nichterkennbarkeit der Plausibilität der Maßnahme, aus der Nichtnachvollziehbarkeit der Berechnung der zu entrichtenden Beiträge sowie aus grundsätzlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderungen. Aus den schriftlich vorliegenden Informationen und den auf einer öffentlichen Veranstaltung am 14. April vorgetragenen Hintergründen kann der Umfang sowie die Art und Weise der Straßenerneuerung nicht nachvollzogen werden. Eine Beurteilung der Plausibilität der Maßnahme und ihrer Kosten ist auf diese Weise nicht möglich. Dies wäre aber notwendig, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Es steht außer Frage, dass in diesem Straßenabschnitt eine Verbesserung erreicht werden muss. Auch der im Einzelnen zu zahlende Beitrag lässt sich nicht nachvollziehen. Es werden keine Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der einzelnen Anteile genannt, nicht einmal der finanzielle Gesamtumfang der Maßnahme wird dargestellt oder konkret hergeleitet. Es ist ein Gebot des gleichberechtigten Miteinanders, dass die ingenieurtechnischen und kaufmännischen Grundlagen einer solchen Forderung transparent gemacht werden.

Es liegt in der Verantwortung der sozialen Wohnungswirtschaft gewissenhaft und verantwortungsbewusst mit den Ressourcen der Unternehmen umzugehen. Angesichts des Fehlens grundlegender Informationen und der genannten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens ist weder eine gewissenhafte noch verantwortungsvolle Prüfung des Vorgangs möglich.

Die Wohnungsunternehmen des Arbeitskreises bedauern den Mangel an Transparenz in dieser Angelegenheit und die Tatsache, dass sie hier vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind. In der Vergangenheit war es bei vergleichsweisen Gelegenheiten zu einer guten Tradition geworden, den Zustand der Straßen, die geplanten Maßnahmen und die dafür notwendigen Kosten bereits im Planungsprozess gemeinsam – das heißt, die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen – zu erörtern und zu bewerten. Es wäre mit Sicherheit der Sache gedient, wenn die Stadtverwaltung zu diesem Arbeitsstil zurückkehren würde.

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Verwaltung in dieser Angelegenheit dauert noch an.