Zwiespalt in der Mietrechtsreform

Während der Deutsche Mieterbund die Reformansätze begrüßt, sieht die Wohnungswirtschaft die „Vermieter in der Regulierungszange“.

Am Dienstag hat Bundesjustizminister Heiko Maas den Gesetzesentwurf für eine Mietrechtsreform vorgelegt. Vorgesehen sind demzufolge unter anderem Änderungen bei der Berechnung von Betriebskosten und Mietspiegel sowie bei Modernisierungsumlagen.

So gelte nach Inkrafttreten des Gesetzes für Mieterhöhungen und Betriebskostenabrech- nungen nicht mehr die im Mietvertrag festgelegte Wohnfläche, sondern die tatsächliche. Außerdem würden für den Mietspiegel zukünftig die Mietpreise der letzten acht Jahre herangezogen werden.

Bei den Modernisierungskosten sieht der Gesetzesentwurf eine Umlage auf den Mieter von 8 Prozent jährlich statt der derzeitigen 11 Prozent sowie eine Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren vor. Zudem sollen dem Vermieter durch ein vereinfachtes Berechnungsverfahren für Umlagen und Mieterhöhungen die Modernisierung erleichtert werden. Unter solche Modernisierungsmaßnahmen falle dann auch der altersgerechte Wohnungsumbau.

Mit einer Schonfristzahlung können Mieter laut Gesetzesentwurf künftig außerdem eine ordentliche Kündigung rückgängig machen und sich so den Erhalt ihrer Wohnung sichern.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den konkreten Referentenentwurf zur Lösung wichtiger Mietrechtsfragen. DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten sieht trotzdem noch Nachbesserungsbedarf: „Die Reformvorschläge zum Mieterhöhungsrecht auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung, die Regelungen zur Wohnfläche und zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs sind gut, aber noch lange nicht gut genug. Unakzeptabel ist die Bestimmung, dass ein altengerechter Umbau der Wohnung generell als Modernisierung behandelt wird und damit zu einer Mieterhöhung führen soll.“

Die Wohnungswirtschaft hingegen kritisiert den aktuellen Referentenentwurf des Justizministeriums zur Mietrechtsreform scharf. „Vermieter würden durch diese weitere Verschärfung des Mietrechts künftig in ihrem Engagement für die Modernisierung des Wohnungsbestandes behindert. Dies wird sich auch negativ auf die Mieter auswirken: Die Qualität des Wohnens in Deutschland wird sinken“, kommentierte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Zwar hätte es leichte Veränderungen zu den im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Eckpunkten gegeben. „Aber das Gesamtpaket ist und bleibt ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Mietsystematik und schadet dem Wohnungsmarkt“, so Gedaschko weiter. Der Entwurf behindere die Investitionskraft der Unternehmen für Neubau und Modernisierung, schloss sich auch BBU-Vorstand Maren Kern in einer ersten Reaktion an.