Weniger Geld für neue Bundesländer

Sonder-Bauministerkonferenz einigt sich auf Neuverteilung der Städtebaufördermittel und der Mittel für die Soziale Wohnraumförderung

Am 16. Dezember 2019 einigten sich die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder in Berlin auf einer Sonderbauministerkonferenz über die Neuverteilung der Städtebaufördermittel und die Verteilung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung, berichtete der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. In Zukunft erhalten die ostdeutschen Bundesländer demnach jeweils zwei Prozent weniger der Gesamtmittel in Höhe von 790 Millionen Euro. Die frei werdenden Mittel würden auf die anderen Bundesländer verteilt, heißt es.

In den kommenden Jahren sollen die Mittel der ostdeutschen Bundesländer um insgesamt maximal 10 Prozent des bisherigen Niveaus abschmelzen. Die konkrete Ausgestaltung werde im kommenden Jahr 2020 bestimmt. In Zukunft werde auch eine Änderung der Anzahl der Förderprogramme vorgenommen. Die Programme der Städtebauförderung würden im kommenden Jahr von acht auf drei reduziert, heißt es weiter: „Lebendige Zentren“, „Soziale Zusammenarbeit“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Neben der Neuverteilung der Städtebaufördermittel sei auch die Neuverteilung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung vorgenommen worden. Für die soziale Wohnraumförderung stelle der Bund den Ländern 2020 rund eine Milliarde Euro zur Verfügung, hinzu kämen weitere 500 Millionen Euro über eine Verteilerregelung aus Umsatzsteuereinnahmen. Die Verteilung der Mittel auf die Bundesländer erfolge anhand des sogenannten Königsteiner Schlüssels (Berechnung anhand der Bevölkerungszahlen und der Steuereinnahmen der Länder). Die konkrete Verteilung auf jedes Bundesland werde erst noch bekannt gegeben.

Quelle: BBU