Vorkaufsrecht: Zuschüsse für Berliner Wohngenossenschaften geplant

Berliner Senat schafft Voraussetzungen für Zuschüsse an Wohnungsgenossenschaften aus SIWANA-Mitteln

Der Berliner Senat hat Voraussetzungen für Zuschüsse an Wohnungsgenossenschaften aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) geschaffen. Einen entsprechenden Entwurf für die Änderung des SIWANA-Haushaltsplans habe das Stadtparlament der Hauptstadt am Dienstag beschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung der Senatskanzlei. Der Entwurf werde nun dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im SIWANA-Haushaltsplan stünden grundsätzlich Mittel für Eigenkapitalzuführungen an städtische Wohnungsbaugesellschaften und Grundstückserwerbe zur Verfügung. Damit sollen Vorkaufsrechte bei stadtentwicklungspolitischen Vorhaben ausgeübt werden. Dieser Haushaltsplan solle nun erweitert werden um Zuschussmöglichkeiten an Wohnungsgenossenschaften zur Ausübung bezirklicher Vorkaufsrechte.

Die Inanspruchnahme des Zuschusses setze zunächst voraus, dass das Objekt sich im Milieuschutzgebiet befindet und der Bezirk grundsätzlich die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts hat. Primäres Ziel bleibe der Abschluss von Abwendungsvereinbarungen. Sollte nach Prüfung des Objekts keine städtische Wohnungsbaugesellschaft als begünstigte Dritte zur Verfügung stehen, müsse das Genossenschaftsmodell vom überwiegenden Teil der Bewohnerschaft des Objektes befürwortet werden. Erst dann würde die bestehende Genossenschaftsförderung greifen.

Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte dazu: „Die Änderung des SIWANA-Haushaltsplans ist notwendig, um die finanziellen Mittel zu bündeln und noch effizienter einzusetzen. Angesichts der stark gestiegenen Grundstückspreise geht es für die Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften darum, handlungsfähig zu bleiben, insbesondere in Innenstadtlagen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist dort oftmals nicht möglich, weil die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Mit einem Zuschuss, der verbunden ist mit Belegungsrechten für das Land, sorgen wir dafür, dass das Vorkaufsrecht ein wirksames Instrument bleibt. Der Wohnungsmarkt steht massiv unter Druck. Wir werden diese Lage nur entspannen und Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung schützen, wenn wir den Neubau erfolgreich flankieren mit wohnungspolitischen Maßnahmen wie dem Vorkaufsrecht und dem Mietendeckel.“

Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

25.07.2019