Volksbegehren: Kritik an Senatsverwaltung

Opposition fürchtet Schädigung des Wirtschaftsstandorts Berlin

Berlins Bausenator Sebastian Scheel. Foto: Ben Gross

Nachdem die Berliner Innenverwaltung das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ am Donnerstag für formal zulässig erklärt hatte, sorge es nun bei Oppositionspolitikern für scharfe Kritik, schreibt die Berliner Morgenpost am Samstag. Der Senat müsse in den nächsten 15 Tagen eine inhaltliche Stellungnahme vorlegen und danach sich das Parlament innerhalb von vier Monaten mit der Enteignungsfrage befassen, heißt es. „Nach der Entscheidung zur Zulässigkeit des Volksbegehrens ist der Senat gut beraten, sich klar gegen die weitere Beschädigung des Wirtschaftsstandortes zu positionieren“, sagte IHK-Präsidentin Beatrice Kramm. Laut Kostenschätzung würden bei einer Enteignung möglichen Entschädigungskosten von mindestens 28 Milliarden Euro entstehen, schreibt das Blatt. Vorsitzende der Berliner CDU, Kai Wegner erklärte: „Für einen Bruchteil dieses Geldes könnte im sozialen Wohnungsbau oder über den Aufkauf von Belegungsrechten viel mehr für das bezahlbare Wohnen erreicht werden.“ Noch sei offen, ob eine Enteignung nach Artikel 15 Grundgesetz zulässig sei. Laut Bericht komme es zu einer zweiten Stufe des Volksbegehrens, in der rund 175.000 Unterschriften gesammelt werden müssten, sollte der Senat und das Abgeordnetenhaus zu keiner Verhandlungslösung oder Übernahme der Forderungen kommen.

Im Interview der Morgenpost am Sonntag äußerte sich der neue Berliner Bausenator Sebastian Scheel auch zum Volksbegehren und erklärte: „… [W]ir werden einen Kompromiss finden und voraussichtlich am Dienstag den geeinten Standpunkt des Senats beschließen.“ Laut Interview wolle Scheel zudem ein „Sonderreferat Wohnungsbau“ gründen, um die Anzahl der Baugenehmigungen sowie Baufertigstellungen in den Bezirken zu erhöhen. Nach Scheel ergebe sich die Notwendigkeit zum Bau neuer bezahlbarer Wohnungen aus der Einführung des Mietendeckels, heißt es. „Der rechtliche Eingriff, den wir mit dem Mietendeckel vorgenommen haben, haben wir mit der Angebotsknappheit begründet, und wir müssen sie zwingend beseitigen“, so Scheel.

Den Text vom Samstag finden Sie hier (M+).

Das Interview mit Bausenator Sebastian Scheel können Sie hier nachlesen (M+).

Quellen: Berliner Morgenpost, Ausgaben vom 19. und 20. September 2020